Registrierungspflicht für Solaranlagen, KWK-Anlagen & Co.
Seit 2019 müssen sich Betreiber von Strom- und Gaserzeugungsanlagen sowie alle Marktakteure wie Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Energielieferanten im Marktstammdatenregister registrieren. Die bisherigen Meldewege für EEG- und KWK-Anlagen sind nicht mehr aktiv.
Registrierungen von Stromerzeugungsanlagen können nur noch über das neue Webportal vorgenommen werden. Solaranlagen, KWK-Anlagen und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke.
Was Unternehmen in diesem Kontext beachten müssen, hat der DIHK in einem PDF-Merkblatt zusammengestellt (abrufbar unter “weitere Informationen”).
Wie Meldefristen wahrgenommen werden können, ist unter www.marktstammdatenregister.de zu finden.