Beratungszuschüsse und Kredite

Starterpaket klimaneutraler Mittelstand

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen und Handwerksbetriebe ab sofort bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen für eine klimaneutrale Produktion. Schwerpunktmäßig können kleine und mittelgroße Unternehmen Beratungen und die Erstellung eines Konzepts für die eigene klimaneutrale Transformation fördern lassen.
Kleine Unternehmen können zudem bei der NRW.BANK einen Kredit mit Tilgungszuschuss zur kurzfristigen Umstellung von Gas auf erneuerbare Energien und klimaneutrale Prozesstechnologien beantragen. Das Starterpaket zielt vor allem darauf ab, dass Unternehmen mit externer Unterstützung Effizienzpotenziale ermitteln, die Transformation planen sowie verfügbare und kommende Fördermittel optimal akquirieren können. 
Das Starterpaket im Überblick
  • Erstberatung zur klimaneutralen Transformation
    Kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden erhalten eine Förderung für eine kompakte Beratung zum Einstieg in die klimaneutrale Transformation. Welche Effizienzpotenziale können jetzt erschlossen werden? Welche alternativen Energieträger können genutzt werden? Ist Wasserstoff eine Option? Welche weiteren Maßnahmen auf dem Weg in die Klimaneutralität lohnen sich wann? Es werden Beratungsleistungen zur Beantwortung dieser Fragestellungen mit 65 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro gefördert.
  • Transformationskonzepte für treibhausneutrale Produktion 2045
    Mittelgroße Unternehmen mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden sind wegen meist komplexen Produktionsprozessen gefordert, die eigene treibhausgasneutrale Transformation strategisch anzugehen. Maximal 60.000 Euro Förderung stellt die Landesregierung produzierenden Unternehmen bereit, um die Unternehmenszukunft 2045 technisch und wirtschaftliche zu konzipieren: Effizienzsteigerung, prozessspezifische Umstellung auf erneuerbare Energieträger und andere klimaneutrale Energieträger sowie der Umgang mit verbleibenden CO2-Mengen – diese und weitere Aspekte sollen technisch und wirtschaftliche beleuchtet sowie in einer unternehmensindividuellen Roadmap aufbereitet werden.
  • Förderung Wärmekonzepte
    Die größte aktuelle Herausforderung ist die Bereitstellung von Prozesswärme in produzierenden Unternehmen und Handwerksbetrieben. Um hier schnell und effektiv zu Lösungen zu kommen, verbessert die Landesregierung die Förderkonditionen für die Erstellung von Wärmekonzepten mit externen Beratenden: Ab sofort richtet sich die Förderung – mit maximal 25.000 Euro – an Unternehmen mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden. Bisher lag die Grenze bei 500 Mitarbeitenden.  Die Förderquote liegt bei 50 Prozent. Wir auch eine effiziente Bereitstellung oder Einbindung von Abwärme konzipiert, beläuft sich die Förderung auf maximal 45.000 Euro. Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) erhalten dann sogar 60 Prozent der Ausgaben als Zuschuss vom Land NRW.
  • Förderkredit “Weg vom Gas”
    Ein sofortiger Umstieg auf erneuerbare Energien und klimaneutrale Prozesstechnologien sichert Unternehmen nicht nur unmittelbar gegen weitere Versorgungssicherheiten und Preisschocks im globalen Wettbewerb um immer knapper werdende fossile Ressourcen ab, sondern verschafft ihnen langfristige Wettbewerbsvorteile in zunehmend grüneren Märkten. Klein- und Kleinstunternehmen werden dabei mit dem neuen Kreditangebot inklusive Tilgungszuschuss der NRW.BANK “Weg vom Gas” bei sofortigem Umstieg von Erdgas auf erneuerbare Energien und andere klimaneutrale Energieträger unterstützt. Die Darlehenshöhe des auf eine Laufzeit von 3 bis 10 Jahren ausgelegten Kreditangebotes beträgt maximal zwei Millionen Euro, der Tilgungszuschuss 30 Prozent, maximal aber 200.000 Euro
Informationen und Anträge finden Sie unter www.progres.nrw sowie zum Programm “Weg vom Gas” unter www.nrwbank.de.