Mit MID-Assistenten und MID-Gutscheinen Digitalisierung fördern

Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital

Mit dem Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (Vorgängerprogramm war Mittelstand.innovativ! ) unterstützt das Land NRW kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung und Weiterentwicklung ihrer Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsprozesse in Zukunftsfeldern. Dazu stehen vier voneinander abgegrenzte Module bereit.

Aktuell gibt es wichtige Änderung im Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme: Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate wird das Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme, MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit auf ein Losverfahren umgestellt. In regelmäßigen Abständen wird ein festgelegtes Kontingent an registrierten KMU ausgelost, die dann einen konkreten Förderantrag stellen können. Interessenten können sich voraussichtlich ab Mitte März zur Teilnahme am Losverfahren registrieren. Die erste Ziehung im Losverfahren wird für Anfang April angestrebt.

Aufgrund dieser Umstellung wird es für die Teilprogramme MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit keine Systemöffnung zum 01.03.2024 geben. Anträge für das Teilprogramm MID-Assistent/in können weiterhin eingereicht werden.

MID-Analyse: fördert externe wissenschaftliche und technologische Beratung bei der Entwicklung eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Fertigungsverfahrens. Auftragnehmer sind hierbei ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die maximale Fördersumme wurde von bislang 10.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht.
 
MID-Innovation: fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für innovative Produkte, Dienstleistungen oder Fertigungsverfahren mit bis zu 40.000 Euro, die ausschließlich durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen erbracht werden können. Die maximale Fördersumme wird von bislang 15.000 Euro auf 40.000 Euro angehoben.
 
MID-Digitalisierung: fördert eine begleitende Beratung zur Umsetzung von digitalen Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren.
Künftig wird hier eine stärkere Fokussierung auf die Zukunftsthemen der Digitalisierung stattfinden, die nicht durch das Bundesprogramm go-digital abgedeckt sind, IT-Berater sind hier weiter zugelassen.
 
MID-Assistent: ermöglicht kleinen Unternehmen durch einen Zuschuss über zwei Jahre, einen Hochschulabsolventen/ eine Hochschulabsolventin zur Bearbeitung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben einzustellen. Ab sofort ist es möglich, die alle zwei Monate ausgezahlte Fördersumme vorab zu erhalten (vorher: rückwirkend).
 
Anträge für das Programm Mittelstand Innovativ & Digital können über die Homepage www.mittelstand-innovativ-digital.nrw generiert werden.