Coronavirus

Finanzierungen der Auswirkungen von Corona


Förderprogramme für Unternehmen, die noch keine fünf Jahre bestehen




Förderprogramme für Unternehmen, die seit mehr als fünf Jahren am Markt bestehen


Bürgschaften

Die öffentliche Bürgschaft ist in der Praxis häufig Bestandteil einer Unternehmensfinanzierung. Für wirtschaftlich gesunde Unternehmen können Bürgschaften für Betriebsmittelkredite zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einer Bürgschaftssumme von 1,25 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbank NRW bearbeitet, darüber hinaus ist das Land direkt zuständig. Um eine Bürgschaft zu erhalten, ist die Bereitschaft des Kreditinstituts, einen Betrieb oder einen Existenzgründer mit Krediten zu finanzieren, grundsätzlich erforderlich.
Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 Prozent erhöhen. Die Obergrenze von Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50 Prozent erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen (Expressbürgschaften) treffen können.
Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent.
Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbank NRW gestellt werden.
Weitere Informationen zu öffentlichen Fördermitteln und die Ansprechpartner unseres IHK-Services Finanzierung finden Sie auf unserer IHK-Website.