Existenzgründung und Unternehmensförderung

Fristverlängerung Corona-Wirtschaftshilfen

Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen

Der Bund und alle Länder haben sich darauf verständigt, die vollständige Einreichung für Schlussabrechnungen bis zum 30.09.2024 zu ermöglichen, sofern bereits Fristverlängerungen aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen der prüfenden Dritten im digitalen Antragssystem beantragt wurden. Die Verlängerung erfolgt über eine Anpassung der Vollzugshinweise und FAQs der Schlussabrechnung.

Das BMWK berichtet hier: BMWK - Corona-Wirtschaftshilfen

Weitere Informationen sind unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar.