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Digital-Omnibus-VO zur KI
Die EU hat mit der Verordnung (EU) 2026/1744 am 8. Juli 2026 wichtige Änderungen an der KI-Verordnung beschlossen. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Pflichten von Unternehmen zur KI-Kompetenz und schaffen Klarheit bei der Einstufung von Unternehmensgrößen.
1. Geänderte Vorgaben zur KI-Kompetenz
Nach dem alten Wortlaut der KI-VO mussten Unternehmen gewährleisten, dass alle Personen, die KI‑Systeme in ihrem Auftrag nutzen oder betreiben, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen. Unternehmen waren also verpflichtet, die KI-Kompetenz ihres Personal sicherzustellen.
Durch eine Gesetzesänderung hat sich die Vorgabe etwas verändert. Nun müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, „um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen“
Nach Ansicht des EU-Gesetzgebers war die strenge Verpflichtung nicht für alle Arten von Anbietern und Betreibern geeignet. Zudem würden kleinere Unternehmen durch diese Verpflichtung übermäßig beansprucht. Ohnehin solle die Förderung von Wissen im Umgang mit KI eine strategische Priorität sein.
Auch wenn die Vorgaben nun nicht mehr so streng formuliert sind, sollten Unternehmen weiterhin proaktiv darauf hinwirken, dass Beschäftigte sich mit dem Thema KI auseinandersetzen und diese Technologie sicher einsetzen können. Das kann beispielsweise durch das Anbieten von Schulungen, das Bereitstellen von Informationsressourcen und die Ermöglichung des Austauschs bewährter Verfahren geschehen.
Worauf müssen Sie achten?
Die Verpflichtung bedeutet nicht, dass Sie für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz garantieren müssen. Es geht vielmehr um die Bereitstellung von Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung. Dabei sind die technischen Kenntnisse und Erfahrungen der betroffenen Personen, die Arten des KI-Einsatzes und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu beachten.
Der Einsatz von KI zur Texterstellung oder Bearbeitung benötigt andere Kompetenzen als der Einsatz von KI im Personalbereich, mit deren Hilfe Bewerbungen vorsortiert werden und die dadurch direkten Einfluss auf andere Personen nimmt.
Der Einsatz von KI zur Texterstellung oder Bearbeitung benötigt andere Kompetenzen als der Einsatz von KI im Personalbereich, mit deren Hilfe Bewerbungen vorsortiert werden und die dadurch direkten Einfluss auf andere Personen nimmt.
Unterstützung durch Behörden:
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten unterstützen und fördern die Bemühungen der Unternehmen bei der Erfüllung dieser Pflicht. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden Unterstützungsangebote bereitgestellt. Die Kommission wird praktische Beispiele auf der zentralen Informationsplattform veröffentlichen, die Ihnen als Orientierung dienen können. Das KI-Gremium wird Empfehlungen zur Förderung der KI-Kompetenz aussprechen und gemeinsame Ziele festlegen.
Informationen erhalten Sie beispielsweise auch auf der Seite der Bundesnetzagentur, welche die zentrale Marktüberwachungsbehörde ist.
2. Klare Definitionen für KMU und kleine Midcap-Unternehmen
Die KI-Verordnung stellt hohe Anforderungen an betroffene Unternehmen. Für KMU und kleine Midcap-Unternehmen gelten jedoch vereinzelt Ausnahmen und Erleichterungen. In Artikel 3 der KI-Verordnung wurden daher neue Definitionen für KMU und kleine Midcap-Unternehmen aufgenommen:
KMU: Unternehmen gelten als Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), wenn sie die Definition gemäß Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission erfüllen. Diese Definition orientiert sich an den Kriterien:
- Anzahl der Beschäftigten
- Jahresumsatz
- Jahresbilanzsumme
KMU sind danach Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
Kleine Midcap-Unternehmen: Der Begriff der kleinen Midcap-Unternehmen ist neu hinzugekommen. Diese werden definiert als kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung im Sinne von Nummer 2 des Anhangs der Empfehlung (EU) 2025/1099 der Kommission. Kleine Midcap-Unternehmen sind Unternehmen, die keine KMU sind und, die weniger als 750 Personen beschäftigen und die einen Jahresumsatz von höchstens 150 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 129 Mio. EUR beläuft.
Praktische Bedeutung:
Die klare Definition ist wichtig, da die KI-Verordnung verschiedene Vereinfachungen und Unterstützungsmaßnahmen für KMU und kleine Midcap-Unternehmen vorsieht. Dazu gehören:
- Vereinfachte Bereitstellung der technischen Dokumentation bei Hochrisiko-KI-Systemen nach Artikel 11 KI-VO. Zu diesem Zweck erstellt die EU-Kommission ein vereinfachtes Formular für die technische Dokumentation, das auf die Bedürfnisse von KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, und von kleinen Midcap-Unternehmen zugeschnitten ist
- Vereinfachte Formen des Qualitätsmanagementsystems gem. Art. 17 KI-VO
- Vorrangiger Zugang zu KI-Reallaboren
- Berücksichtigung der Interessen und des wirtschaftlichen Überlebens bei der Verhängung von Sanktionen, Art. 99 Abs. 1 KI-VO
3. Geltung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme
Die Geltung für KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, verschiebt sich nach hinten. Die Vorschriften der KI-VO für Hochrisiko-KI-Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027 in Bezug auf KI-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III als hochriskant eingestuft sind, und dem 2. August 2028 in Bezug auf KI-Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I als hochriskant eingestuft sind.
Auch wenn die Geltung der Vorschriften zunächst verschoben wurde, sollten Sie bei der strategischen Entwicklung und Planung von KI-Systemen im Blick behalten, dass die Vorschriften ab dem aufgeführten Datum eingehalten werden müssen. Es bietet sich daher an, die Vorschriften bereits jetzt zu beachten. Losgelöst von der KI-Verordnung müssen bei Hochrisiko-KI-Systemen bereits jetzt die geltenden Gesetze, wie die Datenschutzgrundverordnung, beachtet werden.
4. Inkrafttreten und Anwendung
Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten und gilt unmittelbar.
Empfehlung für Ihr Unternehmen:
Wir empfehlen Ihnen, Ihre aktuellen internen Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich KI zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Zudem können Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen die Kriterien für KMU oder kleine Midcap-Unternehmen erfüllt, um von den entsprechenden Vereinfachungen profitieren zu können.
Den vollständigen Verordnungstext können Sie auf der Webseite der Europäischen Union aufrufen.
Stand: August 2026
Stand: August 2026
