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Beitragszahlungen

Die IHK ist in der Corona-Krise geforderter denn je: Die Unternehmen haben einen enormen Beratungsbedarf zur Liquiditätssicherung und der Aufrechterhaltung von Lieferketten. Darüber hinaus übernimmt die IHK Sonderaufgaben der Städte und des Landes: Sie informiert zum Thema „Kurzarbeitergeld“ und berät die Unternehmen bei der Antragsstellung zur NRW Soforthilfe. Zwei Hotlines wurden eingerichtet und Mitarbeitende geschult und vorbereitet, um die vielen Fragen der Betriebe zu beantworten. Ziel ist es, dass die Unternehmen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie überstehen und die Region ihre starke Wirtschaftsstruktur erhalten kann. Dazu müssen Forderungen besonnen und mit Rücksicht auf die finanziellen Spielräume der Unternehmen verfolgt werden.
Die IHK bietet den Betrieben an, die Vorauszahlung für das Jahr 2020 anzupassen oder eine Stundung der angeforderten IHK-Beiträge gemäß § 19 Abs. 1 der Beitragsordnung zu beantragen. Unternehmen, die diese Reglung in Anspruch nehmen möchten, teilen dies der IHK bitte per Post, Fax, Email oder dem Online-Service mit.
In 2020 erhebt die IHK reduzierte Grundbeiträge, dadurch werden die Unternehmen der MEO-Region auch in der Corona-Krise entlastet. Eine weitere Anpassung ist unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Tätigkeit der IHK zur Unterstützung der Mitglieder sowie der vorhandenen Rücklagen derzeit nicht möglich.
Weitere Informationen gibt es auf der IHK-Homepage oder beim Team Beitrag, beitrag@essen.ihk.de, 0201 1892-264