Zusatzqualifikation Kaufmännische EU-Kompetenz
Inhalte und Prüfungstermine: | |
- Volkswirtschaftliche Grundbegriffe in der EU
- Ziele und Träger der Wirtschaftspolitik in Deutschland und der EU
- Außenhandel
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bei Bedarf
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Fachgespräch (mündlich)
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nach Vereinb.
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Prüfungsgebühr: 200,- € (zurzeit)
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen | ||
(1)
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Zur Prüfung wird zulgeassen, wer
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1.
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ein bestehendes Berufsausbildungsverhältnis als Industriekaufmann / Industriekauffrau nachweist, einen Vobereitungskurs auf diese Prüfung nachweist und ein mindestens 12-wöchiges betriebliches Praktikum in einem EU-Mitgliedstaat (nicht Inland) absolviert hat.
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2.
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Es können auch Personen bis zu einem Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses gemäß Abs. 1 zugelassen werden.
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3.
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Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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