Meister/-in Medienproduktion Bild und Ton
Gliederung der Prüfung | Prüfungstermine ab Herbst 2021 |
Betriebsmanagement
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Siehe Terminplan unter “Weitere Informationen” |
Projektmanagement
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Siehe Terminplan unter “Weitere Informationen” |
Anmeldeschluss | 30. Juni |
Prüfungsgebühr: 726,- € (zurzeit)
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 272,- € erhoben.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 272,- € erhoben.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen | ||
(1) | Zur Prüfung ist zuzulassen, wer | |
1. | eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung | |
a) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Mediengestalters Bild und Ton und der Mediengestalterin Bild und Ton oder | ||
b) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Film- und Videoeditors oder der Film- und Videoeditorin, | ||
2. |
eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende einjährige Berufspraxis,
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3. | den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder | |
4. | eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. | |
(2) | Die Berufspraxis nach Absatz 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben nach § 1 Absatz 3 aufweisen. |
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).