Meister/-in Medienproduktion Bild und Ton

Gliederung der Prüfung Prüfungstermine ab Herbst 2021
Betriebsmanagement
  • Führung
  • Organisation
Siehe Terminplan unter
“Weitere Informationen”
Projektmanagement
  • Projektvorbereitung
  • Projektrealisierung
  • Projektabschluss
Siehe Terminplan unter
“Weitere Informationen”
Anmeldeschluss 30. Juni
Prüfungsgebühr: 726,- € (zurzeit)

Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 272,- € erhoben.

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung
a) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Mediengestalters Bild und Ton und der Mediengestalterin Bild und Ton oder
b) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Film- und Videoeditors oder der Film- und Videoeditorin,
2.
eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende einjährige Berufspraxis,
3. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben nach § 1 Absatz 3 aufweisen.

Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).