Weiterbildung
Kraftwerker/-in, Geprüfte/-r
Gliederung der Prüfung | Prüfungstermine |
Kraftwerkstechnologie
Kraftwerksbetrieb
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Siehe Terminplan unter
“Weitere Informationen”
Wichtiger Hinweis:
Termin 20.-22. Februar 2024: keine freien Plätze mehr!
Termin Juni 2024: keine freien Plätze mehr!
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Anmeldefrist | Siehe Terminplan unter “Weitere Informationen” |
Hinweis
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Die Anzahl der Prüfungsplätze (Kraftwerksbetrieb) ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
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Prüfungsgebühr: 537,- € (zurzeit)
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen | ||
(1)
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Zur Prüfung im Prüfungsteil "Kraftwerkstechnologie" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
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1.
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen oder den Produktionsberufen der Chemie zugeordnet werden kann oder
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2.
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eine mindestens vierjährige Berufspraxis im Fahrbetrieb und in der Instandhaltung eines Kraftwerks.
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(2)
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Zur Prüfung im Prüfungsteils "Kraftwerksbetrieb" ist zuzulassen, wer
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1.
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den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils "Kraftwerkstechnologie" nachweist, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
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2.
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zu den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis im Fahrbetrieb nachweist und
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3.
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eine Dokumentation nach Absatz 4 vorlegt.
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(weitere Einzelheiten siehe Prüfungsordnung)
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Folgende Bildungseinrichtungen in alphabetischer Reihenfolgen führen unseren Informationen nach Vorbereitungslehrgänge durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung. Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsabgebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.