Kraftwerker/-in, Geprüfte/-r
Gliederung der Prüfung | Prüfungstermine |
Kraftwerkstechnologie
Kraftwerksbetrieb
|
Siehe Terminplan unter
“Weitere Informationen”
Hinweis zum Prüfungsteil Kraftwerksbetrieb:
Termin September 2025: keine freien Plätze mehr!
Termin November 2025: keine freien Plätze mehr!
Termin Februar 2026: auf Anfrage
! Einreichen der Dokumentation:
Über das Einreichen der Dokumentation werden Sie frühzeitig zu Ihrem Prüfungstermin informiert. |
Anmeldefrist | Siehe Terminplan unter “Weitere Informationen” |
Hinweis | Die Anzahl der Prüfungsplätze (Kraftwerksbetrieb) ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. |
Prüfungsgebühr: 543,- € (zurzeit)
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 152,- € erhoben.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 152,- € erhoben.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen | ||
(1) | Zur Prüfung im Prüfungsteil "Kraftwerkstechnologie" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: | |
1. | eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen oder den Produktionsberufen der Chemie zugeordnet werden kann oder | |
2. | eine mindestens vierjährige Berufspraxis im Fahrbetrieb und in der Instandhaltung eines Kraftwerks. | |
(2) | Zur Prüfung im Prüfungsteils "Kraftwerksbetrieb" ist zuzulassen, wer | |
1. | den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils "Kraftwerkstechnologie" nachweist, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. | |
2. | zu den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis im Fahrbetrieb nachweist und | |
3. | eine Dokumentation nach Absatz 4 vorlegt. | |
(weitere Einzelheiten siehe Prüfungsordnung) |
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).