Servicemonteur/-in für Windenergieanlagentechnik
Inhalte und Prüfungstermine: | |
Schriftliche Prüfung
- Rechtskunde - Wirtschaftskunde und Arbeitsorganisation - Fachenglisch - Technologie von Windenergieanlagen |
auf Anfrage |
Praktische Prüfung - Technologie von Windenergieanlagen |
auf Anfrage |
Anmeldeschluss | 31. Dez. / 30. Juni |
Kosten:
Prüfungsgebühr: 520 €
Prüfungsgebühr: 520 €
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen | ||
(1) | Zur Prüfung ist zuzulassen, wer | |
1. | eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- und Elektroberufen zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens sechsmonatige einschlägige Berufspraxis oder | |
2. | eine mit Erfolg abgelegte Prüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder | |
3. | eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweist. | |
Die Berufspraxis muss der Fortbildung zum/zur Servicemonteur/-in für Windenergieanlagentechnik dienlich sein und wesentliche Bezüge zu dessen Aufgaben gemäß § 1 Abs. 2 haben. | ||
(2) | Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. |
Folgende Bildungseinrichtungen in alphabetischer Reihenfolgen führen unseren Informationen nach Vorbereitungslehrgänge durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung. Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsabgebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.