Immobilienfachwirt/-in, Geprüfte/-r
Gliederung der Prüfung | Prüfungstermine |
Handlungsbereiche der schriftlichen Prüfung: - Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft - Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung - Immobilienbewirtschaftung - Unternehmenssteuerung und Kontrolle - Bauprojektmanagement - Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit |
Siehe Terminplan unter “Weitere Informationen” |
Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch |
Termine werden individuell mitgeteilt |
Anmeldefrist | Siehe Anmeldeformular unter “Weitere Informationen” |
Prüfungsgebühr: 754,- € (zurzeit)
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 407,- € erhoben.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 407,- € erhoben.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen | ||
(1) | Zur Prüfung ist zugelassen, wer | |
1. | eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder | |
2. | eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder | |
3. | eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder | |
4. | eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. | |
(2) | Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. | |
(3) | Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechfertigen. |
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).