Weiterbildung

Wirtschaftsfachwirt/-in, Geprüfte/-r

Gliederung der Prüfung Prüfungstermine
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

Siehe Terminplan unter
“Weitere Informationen”

Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
  • Betriebliches Mangement
  • Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
  • Logistik, Marketing und Vertrieb
  • Führung und Zusammenarbeit
Siehe Terminplan unter
“Weitere Informationen”
Mündliche Prüfung:
- Präsentation und Fachgespräch
Termine werden individuell mitgeteilt
Anmeldefrist Siehe Anmeldeformular unter “Weitere Informationen”
Prüfungsgebühr: 754,- € (zurzeit)

Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 407,- € erhoben.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1)
Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1.
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2.
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder.
3.
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4.
eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2)
Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1.
die abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2.
mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3)
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes / einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
(4)
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf anderen Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Folgende Bildungseinrichtungen in alphabetischer Reihenfolgen führen unseren Informationen nach Vorbereitungslehrgänge durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung. Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsabgebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.