Weiterbildung

Fachwirt/-in für Energiewirtschaft, Geprüfte/-r - Bachelor Professional

Inhalte und Prüfungstermine:
Handlungsbereiche/schriftliche Prüfung:
  • Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten
  • Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen
  • Netzmanagement im regulierten und nicht regulierten Geschäftsfeld unterstützen
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen

Herbst keine Prüfung
Termine werden noch bekannt gegeben
Mündliche Prüfung:
  • Präsentation und Fachgespräch
Termine werden individuell mitgeteilt
Anmeldefrist: 31. Dezember für Frühjahr
Zulassung und Anmeldung
Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FBI), über welches Sie online Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen oder sich zu einem konkreten Prüfungstermin anmelden können.
Prüfungsgebühr: 754,- € (zurzeit)

Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 407,- € erhoben.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
4. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium mit betriebswirtschaftlichem oder energiewirtschaftlichem Schwerpunkt und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 5 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.

Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).