Ausbildung

Zusatzqualifikation Fremdsprache für Auszubildende


Inhalte und Prüfungstermine: Sommer Winter
kaufmännische Zusatzqualifikation (schriftlich)
  1. Einen Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht in der Fremdsprache formulieren
  2. Kurzgefasste schriftliche Mitteilung per moderner Telekommunikation zu einem in der Fremdsprache vorgegebenen Geschäftsfall in der Fremdsprache formulieren.
  3. Einen Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch formulieren.
  4. Einen Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief formulieren.
  5. Nachweis der allgemeinen Fremdsprachenbeherrschung durch einen C-Test (besondere Form eines Wortergänzungstests) oder durch eine Weiterentwicklung dieses Testverfahrens.

mündliche Prüfung:
  1. ein Telefongespräch allgemein geschäftlicher Natur in der Fremdsprache führen
  2. ein Gespräch in der Fremdsprache führen: - sich über Themen des Ausbildungsbereiches unterhalten können, - häufig auftretende Alltagssituationen (z.B. Vorstellen, Begrüßen) sprachlich angemessen bewältigen
22.04.2024
Anmeldeschluss:
10.01.2024

25.04.2025
Anmeldeschluss:
10.01.2025

24.04.2026
Anmeldeschluss:
10.01.2026

23.04.2027
Anmeldeschluss:
10.01.2027
04.12.2024
Anmeldeschluss:
15.09.2024

03.12.2025
Anmeldeschluss:
15.09.2025

02.12.2026
Anmeldeschluss:
15.09.2026

03.12.2027
Anmeldeschluss:
15.09.2027
schriftliche Prüfung für industriell-technische Auszubildende
  1. schriftliche Beantwortung von Verständnisfragen in der Fremdsprache zu fremdsprachlichen technischen Texten oder fremdsprachlich beschrifteten Zeichnungen
  2. Übersetzung eines fremdsprachlichen technischen Textes von ca. 15 Zeilen ins Deutsche
  3. Formlose schriftliche Beantwortung einer schriftlichen fremdsprachlichen Nachfrage in der Fremdsprache (z.B. per Telex oder Telefax)
  4. Vervollständigung eines beschädigten fremdsprachlichen technischen Textes (z.B. schlechte Kopie oder unvollständiges Fax)

mündliche Prüfungen
  1. technische Hinweise und Erklärungen in der Fremdsprache im Rahmen einer Kurzpräsentation geben
  2. Gesprächsführung und Vermerk/Notiz
  3. Ein Telefongespräch in der Fremdsprache über technische Sachverhalte führen
  4. Telefonnotiz in Deutsch zu dem Gespräch unter 3 anfertigen
  5. auftretende Alltagssituationen (Vorstellen, Begrüßen, Besuch begleiten in der eigenen Firma) sprachlich angemessen bewältigen.
Termin auf Anfrage
Anmeldeschluss:
30.04.
Prüfungsgebühr: zurzeit 200 €
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1)
Zur Prüfung können
1.
Auszubildende/-r in einem kaufmännischen oder industriell-technischen Ausbildungsverhältnis, die nachweisen, dass sie sich auf diese Prüfung vorbereitet haben, durch den Ausbildenden angemeldet werden. Der Ausbildungsbetrieb trägt die Kosten der Prüfung und stellt den Prüfling dafür frei.