Geprüfte Fachwirte für Einkauf - Bachelor Professional in Procurement

Zielgruppe

Fachwirte für Einkauf sind in der Lage, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden.

Ziel der Prüfung

Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, eigenständig und verantwortlich die Beschaffung zur Deckung unterschiedlicher Bedarfe auf nationalen und internationalen Märkten innovativ, nachhaltig und wertschöpfend zu gestalten und umzusetzen. Im Rahmen der Sätze 1 und 2 sollen auch soziale, rechtliche und ökologische Bedingungen zielorientiert und situationsbezogen berücksichtigt werden.
Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Aufgaben:
  1. Bedarfe ermitteln, analysieren und abstimmen,
  2. Märkte regelmäßig beobachten und analysieren,
  3. Einkaufsstrategien entwickeln und abstimmen mit dem Ziel, Mehrwerte durch geeignete Einkaufspolitik und -organisation sowie geeignetes Einkaufsmarketing zu schaffen,
  4. Lieferantenmanagement gestalten,
  5. Aufträge planen und disponieren und Einkaufsvorgänge koordinieren bis hin zu Vertragsverhandlungen mit Lieferanten,
  6. rechtliche Vertrags- und Haftungsvoraussetzungen prüfen und Einkaufsverträge abschlussreif vorbereiten,
  7. Leistungserbringung durch Qualitätsmanagement und Risikomanagement nachhaltig sicherstellen,
  8. Einkaufserfolge durch Controlling messen und dokumentieren,
  9. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen sowie ihre berufliche Entwicklung fördern, einschließlich Ausbildung von Nachwuchskräften, Umsetzen von Teamarbeit und Projektmanagement,
  10. Berufsausbildung organisieren.

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung bezieht sich auf die Handlungsbereiche:
  1. interne und externe Einkaufsbedarfe ermitteln,
  2. Einkaufsstrategien entwickeln und umsetzen,
  3. Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement gestalten,
  4. Einkaufsprozesse vorbereiten und realisieren,
  5. Einkaufscontrolling durchführen,
  6. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ohne Antwortvorgaben ermöglichen, durchgeführt, wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen zu thematisieren sind.

Mündliche Prüfung

Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.

Präsentation

In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich mindestens auf zwei der Handlungsbereiche nach Absatz 2 beziehen, von denen einer der Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ ist. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.
Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der schriftlichen Prüfung eingereicht.

Fachgespräch

Im unmittelbar nachfolgenden Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Das Fachgespräch soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten.

Ausbilder-Eignungsprüfung

Erfolgreiche Absolvent*innen der Prüfung sind vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Nummer 2 und 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in §2 Absatz 3 der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 64 KB) aufgelisteten Aufgaben haben.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein.
Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FBI), über welches Sie online Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen können.

Anmeldung zur Prüfung

Anmeldefrist:
  • 31. Dezember für die Frühjahrsprüfung
  • 30. Juni für die Herbstprüfung

Bitte vor der Anmeldung beachten:
Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FBI), über welches Sie online Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen oder sich zu einem konkreten Prüfungstermin anmelden können.

Prüfungsgebühren

derzeit: 754,- € gemäß der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 231 KB) der IHK zu Essen

Prüfungstermine

Weitere (rechtliche) Informationen

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).