Weiterbildung

Industriemeister/-in - Fachrichtung Elektrotechnik, Geprüfte/-r

Gliederung der Prüfung Prüfungstermine
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
Siehe Terminplan unter
“Weitere Informationen”
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • 1. Situationsaufgabe – Schwerpunkt “Technik”
  • 2. Situationsaufgabe – Schwerpunkt “Organisation”
Siehe Terminplan unter
“Weitere Informationen”
  • 3. Situationsaufgabe – Schwerpunkt "Führung und Personal" (mündlich)
Termine werden individuell mitgeteilt
Anmeldeschluss Siehe Anmeldeformular unter “Weitere Informationen”
Prüfungsgebühr: 726,- € (zurzeit)

Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 272,- € erhoben.

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektronikberufen zugeordnet werden kann oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 6 Monate Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters / einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Des Weiteren ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nachzuweisen.

Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).