Industriemeister/-in - Fachrichtung Chemie, Geprüfte/-r
Gliederung der Prüfung | Prüfungstermine |
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
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Prüfungstermine derzeit nur “bei Bedarf” |
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich Spezialisierungsgebiete (Wahlqualifikation)
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Prüfungstermine derzeit nur “bei Bedarf” |
Anmeldeschluss | Siehe Anmeldeformular unter “Weitere Informationen” |
Hinweis |
Prüfungsgebühr: 726,- € (zurzeit)
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 272,- € erhoben.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 272,- € erhoben.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen | ||
(1) | Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: | |
1. | eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder | |
2. | eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder | |
3. | eine mindestens vierjährige Berufspraxis. | |
(2) | Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: | |
1. | das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und | |
2. | in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis. | |
(3) | Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters / einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie gemäß § 1 Abs. 3 haben. | |
(4) | Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. | |
Des Weiteren ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nachzuweisen. |
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).