Geprüfte*r Bilanzbuchhalter*in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

Zielgruppe

Geprüfte Bilanzbuchalter*innen – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung erheben betriebswirtschaftliche Kennzahlen aus der Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und beraten die Geschäftsleitung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie sind insbesondere befähigt, spezielle Probleme der Buchhaltungsorganisation, des Jahresabschlusses, des Steuerrechts, der Kosten- und Leistungsrechnung, der Finanzwirtschaft sowie der Auswertung und Planung zu lösen.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Die zu prüfende Person soll in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen.
Zu diesen Aufgaben gehören:
  1. Jahresabschlusse nach nationalem Recht erstellen und dabei Rechtsformen von Unternehmen und Institutionen beachten,
  2. Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden,
  3. die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen vergleichen,
  4. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
  5. das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren,
  6. ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen,
  7. finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln,
  8. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen sowie
  9. Berufsausbildung organisieren und durchführen.

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung erstreckt sich auf die Handlungsbereiche:
  1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
  2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
  3. betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
  4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
  5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
  6. ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
  7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung durchgeführt. Die Prüfung besteht aus drei Aufgabenstellungen, die aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt sind. Die Aufgaben haben jeweils einen fachlichen Schwerpunkt der ersten drei oben aufgeführten Handlungsbereiche. Die verbleibenden vier Handlungsbereiche werden mindestens einmal in den drei Aufgaben situationsbezogen thematisiert.

Mündliche Prüfung

Erst nach bestandener schriftlicher Prüfung (innerhalb von 2 Jahren) wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.

Präsentation

In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann.
Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfung eingereicht. Das Thema muss aus dem Handlungsbereich “Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten” stammen. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.

Fachgespräch

Im unmittelbar nachfolgenden Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Im Fachgespräch werden neben dem Handlungsbereich “Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten” auch andere Handlungsbereiche einbezogen. Das Fachgespräch soll in der Regel nicht länger als 30 Minuten dauern.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jeder der drei schriftlichen Aufgabenstellungen und in der nicht gerundeten Bewertung der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.

Ausbilder-Eignungsprüfung

Erfolgreiche Absolvent*innen der Prüfung sind vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder
  2. einen der folgenden Abschlüsse:
    a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
    b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein.
Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FBI), über welches Sie online Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen können.

Anmeldung zur Prüfung

Anmeldefrist:
  • 31. Dezember für die Frühjahrsprüfung
  • 30. Juni für die Herbstprüfung
Bitte vor der Anmeldung beachten:
Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FBI), über welches Sie online Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen oder sich zu einem konkreten Prüfungstermin anmelden können.

Prüfungsgebühren

derzeit: 754,00 € gemäß der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 231 KB) der IHK zu Essen

Prüfungstermine

Weitere (rechtliche) Informationen

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).