Bildungsscheck und Bildungsprämie

Bildungsscheck

Zwar wurde der betriebliche Bildungsscheck NRW wurde zum Jahresende 2023 eingestellt, die Förderung von beruflicher Weiterbildung endet damit jedoch nicht. Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung auch weiterhin die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung.
Seit dem 1. Januar 2024 erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks an Einzelpersonen über den individuellen Zugang. Die Kosten für die berufliche Weiterbildung werden bis zur Hälfte gefördert (50%). Die maximale Förderhöhe beträgt aktuell 500 Euro. Der Bildungsscheck wird nach einer kostenlosen Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Für alle Interessierten am Bildungsscheck ist eine Beratung in einer ausgewählten Beratungsstelle in Nordrhein-Westfalen verbindlich. Das MAGS informiert ausführlich und verweist auf die Beratungsstellen in Ihrer Nähe.


Bildungsprämie

Die Bildungsprämie soll Erwerbstätige in die Lage versetzen, lebenslanges Lernen zu praktizieren und zu finanzieren. Das Programm besteht aus zwei Förderbausteinen: Prämiengutschein und Weiterbildungssparen.
Weitere Infos: Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie fördert das BMBF Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterbilden möchten. Insgesamt stehen 85 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert.

Das BMBF fördert
- Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben 
- und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen verfügen.

Der Bund übernimmt
- maximal die Hälfte der Kosten für Weiterbildung und Prüfungen, wobei der Gesamtbetrag der angestrebten Weiterbildungsmaßnahme 1.000 Euro nicht überschreiten darf.

Ein weiteres Element ist das Weiterbildungssparen
- bei Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben,
- kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen werden.

Die Bildungsprämie ermöglicht es, vorzeitig auf das angesparte Guthaben zuzugreifen, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.