Teilhabe- und Chancengesetz
Mit dem Teilhabechancengesetz stellt der Gesetzgeber 2019 ein Instrument vor, das Potential hat, den Arbeits- und Beschäftigtenmarkt vor allem in unserer Region zu verändern. Für Betriebe bietet das Gesetz große Chancen, sich eine neue Zielgruppe für potentielle Fachkräfte zu erschließen:
Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen, profitieren langfristig - bis zu fünf Jahre! - von hohen Förderungen. Die Lohnkostenzuschüsse sind attraktiv: Im ersten und zweiten Einstellungsjahr werden 100 Prozent des Lohns vom JobCenter übernommen, im 3. Jahr sind es 90 Prozent, 80 Prozent im 4. Beschäftigungsjahr und 70 Prozent im fünften.
Mit den regionalen JobCentern haben Arbeitgeber dabei einen Partner an ihrer Seite, der schon bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber dafür sorgt, dass die neuen Kräfte gut zum Unternehmen passen und sich in die Arbeitsprozesse integrieren. Das JobCenter zahlt und stellt außerdem ein begleitendes Coaching und beteiligt sich an der Finanzierung einer eventuell notwendigen Qualifizierung der neuen Mitarbeiterin oder des neuen Mitarbeiters.
Bei Fragen rund um das Thema stehen Ihnen die Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Essen gern zur Verfügung.
Jobcenter Mülheim an der Ruhr Frau Aida Ramic Tel.:0208 455 2890
Aida.Ramic@muelheim-ruhr.de
Frau Claudia KaiserTel.:0208 455 2889 claudia.kaiser.amt50@muelheim-ruhr.de amp-jobcenter@muelheim-ruhr.de |
Jobcenter Essen
Frau Marion Peters und Herr Michael Schneider Tel.: 0201 8857209 michael.schneider@jobcenter.essen.de |
Jobcenter Oberhausen Frau Dorothee Schilling Tel.: 0208 62134 192 Frau Sandra Meya Tel.: 0208 62134 160 Herr Ulrich Borchardt Tel.: 0208 62134 156 Frau Klaudia Güsten Tel.: 0208 62134 302 Frau Neslihan Ceylan Tel.: 0208 62134 512 www.Sozialer-Arbeitsmarkt-Oberhausen.de |