Als Prüfer*in engagieren Sie sich ehrenamtlich. Um Ihr Ehrenamt ausfüllen zu können, investieren Sie auch Zeit, entweder Arbeitszeit oder Freizeit. Um Ihnen Zeit zu ersparen, sind die Prozesse der Prüferentschädigung und Korrekturabrechnung digitalisiert worden.
Bei der IHK zu Essen werden im Bereich Aus- und Weiterbildung alle Prüfungsentschädigungen über die Online-Anwendung "Webfachverfahren Prüfer" (kurz WVP) abgerechnet.
Der Vorteil dieser neuen digitalen Einreichungsform ist, dass wir Ihnen die Entschädigungen bzw. Ihre Auslagen in kurzer Zeit anweisen können. Die Abrechnungen erhalten Sie in elektronischer Form, so dass Sie immer einen aktuellen Überblick haben. Sie können Ihre Abrechnungen über jedes internetfähige Endgerät einreichen. Parkquittungen beispielsweise fotografieren Sie mit Ihrem Smartphone einfach ab und laden die Daten auf Knopfdruck hoch.
Neue Prüfer*innen erhalten die Zugangsdaten per E-Mail, sobald ihre Berufung erfolgt ist.
einen Kontoauszug über die gezahlten Entschädigungen erzeugen
Für Sie geplante Prüfungstermine anzeigen
Mitwirkungsabfrage ("Prüfer-Doodle")
Ändern der Bankverbindung
Folgende Funktionen sind in Planung
Erzeugen einer Prüfereinladung zur Vorlage beim Arbeitgeber
Tagegeld im WVP
Als Prüfer*in bei der IHK zu Essen erhalten Sie gem. Einkommenssteuergesetz unter bestimmten Voraussetzung ein Tagegeld.
Prüfer*innen erhalten für die Zeit der Abwesenheit vom Wohnort/Arbeitsort aus Anlass der ehrenamtlichen Tätigkeit zusätzlich eine Aufwandsentschädigung (Tagegeld) von 14,00 € bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.
Momentan kann das WVP noch nicht automatisch ermitteln, ob Sie ein Tagegeld für einen Prüfungstag erhalten. Daher werden Sie beim Beantragen einer Prüferentschädigung zum Wohn-, Arbeits- und Prüfort befragt.
Ausschnitt aus dem Entschädigungsantrag
Wann kann diese Abfrage bestätigt werden?
Das Tagegeld kann beantragt werden, sobald der Prüfort vom Arbeits- UND Wohnort abweicht. Relevant sind hierfür die Gemeinde- bzw. Stadtgrenzen.
Die vier möglichen Varianten zum Tagegeld
Prüfungstermine manuell anlegen
Im WVP finden Sie alle zentral von der IHK zu Essen für Sie geplanten Termine bereits vorbereitet. Möchten Sie einen eigenen Termin anlegen ist dies aber auch möglich.
Dies kann z.B. in den folgenden Fällen notwendig sein:
Bearbeitung von Projektanträgen am Wochenende
Termine für eine Widerspruchsbearbeitung
kurzfristige Telefonkonferenzen des Prüfungsausschusses
…
Die Anlage eines neuen Termins erfolgt im WVP über die “+”-Schaltfläche, die unterhalb der Liste der Termine zu finden ist.
Entschädigung für Ausdrucke von Reporten und Dokumentationen
In einzelnen Berufen werden vor der Prüfung von Prüfer*innen Dokumente wie z.B. Reporte und Dokumentationen aus APrOS heruntergeladen und ausgedruckt. Hierfür gewährt die IHK einen Pauschalbetrag pro Dokument. Dies kann über den Punkt “Prüfertätigkeiten” im jeweiligen Prüfungstermin beantragt werden.
Beispielhafter Auszug aus dem Punkt “Prüfertätigkeit” im Entschädigungsantrag
Entschädigung für die Bewertung von Dokumentationen
In wenigen Berufen werden Dokumentationen nicht nur als Basis für Fachgespräche genommen, sondern auch explizit bewertet. In diesen Berufen steht den Prüfer*innen eine entsprechende Entschädigung zu. Diese kann im Entschädigungsantrag unter dem Punkt “Prüfertätigkeiten” angegeben werden.
Sonderfall: Zusatzstunden (Prüfungstage mit mehr als 10 Stunden)
Grundsätzlich können nur max. 10 Stunden pro Tag entschädigt werden. In einzelnen Berufen sind jedoch “längere” Prüfungstage notwendig, z.B. um die Prüfung abzuschließen oder zur Vermeidung weiterer Prüfungstage.
Prüfer*innen, die einem entsprechendem Ausschuss zugeordnet sind, können unter dem Punkt “Prüfertätigkeit” Zusatzstunden angeben, die über die 10-Stunden-Grenze hinaus gehen.
Sonderfall: Mehrere Termine an einem Tag (z.B. bei “Reise”-Ausschüssen)
Es kann vorkommen, dass Prüfer*innen mehrere Termine an einem Tag haben. Dies betrifft insbesondere Prüfungsausschüsse, die an einem Tag in verschiedenen Betrieben Prüfungen abnehmen (sogenannte “Reise”-Ausschüsse).
In solchen Fällen rechnen Sie bitte alle Termine eines Tages über einen gemeinsamen Antrag ab – bitte keinesfalls mehrere Abrechnungen pro Prüfungstag einreichen.