Neuordnungen Ausbildungsberufe

Neugeordnete Ausbildungsberufe 2024


Neuordnung Industriekaufmann/-frau

Um den veränderten Anforderungen der beruflichen Praxis gerecht zu werden, wird das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Industriekaufleute neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst.
Seit der letzten grundlegenden Neuordnung aus dem Jahr 2002 hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die sich zunehmend auf das Berufsbild der Industriekaufleute auswirken. Zwar sind die Tätigkeiten der Industriekaufleute bereits seit Jahrzehnten digital geprägt, jedoch gewinnt die Digitalisierung weiter an Dynamik und verändert die Geschäftsprozesse sowie Arbeitsformen grundlegend. Dies erfordert eine Erweiterung bzw. Überarbeitung des Spektrums der beruflichen Handlungsfähigkeit, wie zum Beispiel beim Umgang mit großen Datenmengen, dem Datenschutz und der Datensicherheit.
Auch die Prüfungsregelungen werden aktualisiert. Neben der inhaltlichen Erneuerung ist auch die Einführung einer „gestreckten Abschlussprüfung“ vorgesehen. Die Möglichkeiten werden im Verfahren geprüft. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen besteht. Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die bisherige Zwischenprüfung und wird zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt.
Um Interessierte über die bevorstehenden Neuerungen zu informieren laden wir Sie herzlich zu einer Onlineinfoveranstaltung am Freitag, 12.04.2024, von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr ein. Den Anmeldelink finden Sie hier. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Email mit dem Teilnahmelink zum Webinar.
Die Verordnung ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.
Ein Inkraftreten ist zum 01.08.2024 geplant.
Hier folgt noch der Link zu unsere Homepage.

Umwelttechnische Berufe

Systemrelevant und Teil der kritischen Infrastruktur – Fachkräfte in den umwelttechnischen Berufen arbeiten in gesellschaftlich hoch relevanten Bereichen: in der Wasserversorgung, der Abwasserbewirtschaftung, der Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie in der Pflege und Wartung von Rohrleitungsnetzen und Industrieanlagen.

Herausforderungen wie die Digitalisierung, der Klimawandel sowie veränderte technische und rechtliche Anforderungen haben eine Modernisierung der vier Ausbildungsordnungen erforderlich gemacht.

Mit der Modernisierung erhalten die Berufe neue Abschlussbezeichnungen. Gleichzeitig gibt es in den einzelnen Berufen verschiedene Neuerungen, unter anderem:
  • Umwelttechnologen für Wasserversorgung: Nachhaltiger Umgang mit der Ressource Wasser, Optimierung von Prozessen zur Verhinderung von Wasserverlust
  • Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung: Erweiterung um den Schwerpunkt Regenwasserbewirtschaftung, zusätzliche neue Reinigungsverfahren
  • Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft: Bisherige Schwerpunkte entfallen, so dass sie zukünftig schwerpunktübergreifend vielfältiger einsetzbar sind
  • Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen: Werden weiterhin in diesen beiden Schwerpunkten ausgebildet, allerdings haben sich die zeitlichen Richtwerte für die Schwerpunkte von 32 auf 42 Wochen erhöht aufgrund erweiterter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die vier neuen Ausbildungsordnungen wurden am 22.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum
1. August 2024 in Kraft. 
Nähere Informationen finden Sie hier

Die neue Verordnung können Sie sich hier downloaden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.