Homeoffice

Mobiles Arbeiten während der Ausbildung

Dürfen Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in einer dualen Berufsausbildung befinden, grundsätzlich auch im Homeoffice beziehungsweise mobil arbeiten und lernen?
Darüber bestand lange Unsicherheit. Grundsätzlich hat laut Paragraph 14 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) das Ausbildungspersonal die Auszubildenden in der Ausbildungsstätte ordnungsgemäß anzuleiten und die Arbeitsergebnisse zu kontrollieren. Aber gem. § 28 Absatz 2 Satz 2 BBiG ist nun ausdrücklich auch eine unmittelbare Vermittlung der Ausbildungsinhalte ohne gleichzeitige Anwesenheit der Auszubildenden und ihrer Ausbilder oder Ausbilderinnen am gleichen Ort möglich. Dies soll jedoch nicht uneingeschränkt möglich sein, sondern nur in einem „angemessenem Umfang“. Grundsätzlich soll die duale Berufsausbildung auch weiterhin unter Beachtung aller rechtlichen Regelungen in Präsenz stattfinden.
Für weitere Informationen schauen Sie sich das Impulspapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 431 KB) der IHK-Organisation an.

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