Berufsbezogene Sprachkurse
Das Thema Fachkräftemangel ist nicht nur in der MEO-Region nunmehr flächendeckend angekommen.
Auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stellen sich immer mehr Unternehmen die Frage, ob und wie die Anwerbung (angehender) Fachkräfte aus dem Ausland gelingen kann. Ausreichende, fachspezifische Deutschkenntnisse sind gerade im Dienstleistungsbereich von essentieller Bedeutung. Hier kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit seinem "Gesamtprogramm Sprache" (GPS) einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Zuwanderern in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt leisten. Während geflüchtete Personen in der Regel ohne Deutschkenntnisse nach Deutschland kommen und zunächst einen Integrationskurs besuchen (Zielsprachniveau B1 nach dem GER), benötigen angeworbene Personen für das Visa-Verfahren meist einen zertifizierten Sprachstand auf B1-Niveau.
Hier knüpfen die Berufssprachkurse (BSK) nach der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) als weiterführendes Förderinstrument an. Für die Anerkennung von ausländischen Fachkräften in Gesundheitsfachberufen oder in den akademischen Heilberufen haben wir bereits passgenaue BSK im Einsatz. Ein Großteil der BSK-Umsetzung ist für den Kundenkreis der Agenturen für Arbeit und der Jobcentern vorgesehen.
Für die Zielgruppe der Auszubildenden und Beschäftigten besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit, diese ab einem B1-Ausgangsniveau über die DeuFöV mit fachspezifischem Sprachunterricht zu fördern. Die BSK werden durch eine Vielzahl regional zugelassener Sprachkursträger angeboten. Diese benötigen für eine Kostendeckung mindestens sieben Teilnehmende für eine Kursgruppe. Für Auszubildende ist die Kursteilnahme kostenlos, Beschäftige können einer Kostenbeitragspflicht iHv derzeit 2,42 € pro Unterrichtseinheit (UE) unterliegen (Kursdauer je nach Bedarf zw. 300 und 500 UE), soweit das zu versteuernde Jahreseinkommen über 20.000 € bzw. bei steuerlicher Zusammenveranlagung über 40.000 € liegt. Die Teilnehmenden sind während der Kursteilnahme von den dienstlichen Verpflichtung freizustellen (vgl. § 37 Abs. 4 Satz 2 AbrRL DeuFöV).
Es besteht die Möglichkeit, die Kurse in die Abendstunden zu verlegen oder auch im virtuellen Klassenzimmer anzubieten. Inhouse-Schulungen sind gerade bei größeren Unternehmen ebenfalls möglich. Für weitere Auskünfte, Bedarfsmeldungen oder Verfahrensabsprachen kontaktieren Sie gerne den BSK-Außendienst über bsk.koeln@bamf.bund.de.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Website unter http://www.bamf.de/berufssprachkurse.
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Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Postadresse: 45117 Essen
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Fax: 0201 / 1892 - 172
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