Integrationsgesetz in Kraft getreten
Am 06.08.2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt, Teil I,
S. 1939 ff.). Das Gesetz erleichtert insbesondere den Zugang von Flüchtlingen zu Ausbildung und Beschäftigung.
S. 1939 ff.). Das Gesetz erleichtert insbesondere den Zugang von Flüchtlingen zu Ausbildung und Beschäftigung.
Das Integrationsgesetz beinhaltet u. a. folgende Änderungen:
- Geduldete erhalten ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung und einer anschließenden Beschäftigung von zwei Jahren (3+2-Regelung)
- Der Zugang zu Förderinstrumenten für die Ausbildung wird erleichtert.
- Die Bundesagentur für Arbeit verzichtet in bestimmten Regionen für drei Jahre auf die Vorrangprüfung. Damit ist für Asylbewerber und Geduldete auch eine Tätigkeit in der Zeitarbeit bereits nach 3 Monaten möglich.
- Die Zugangsmöglichkeiten zu Integrationskursen werden verbessert.
- Die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis setzt künftig bestimmte Integrationsleistungen voraus.
- Der Bund legt ein Arbeitsmarktprogramm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" (FIM) für 100.000 Asylbewerber auf.