Pflichten in der Ausbildung

Welche Pflichten haben Auszubildende?
Auszubildende müssen
  • sich bemühen die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind
  • die ihnen übertragenden Aufgaben im Rahmen der Ausbildung sorgfältig ausführen
  • an Ausbildungsmaßnahmen, für die sie freigestellt werden (Berufsschulunterricht), teilnehmen
  • den Weisungen des Ausbilders Folge leisten
  • über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen bewahren
  • Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich behandeln
  • die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung beachten (zum Beispiel Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften)
  • ein Fernbleiben von der Ausbildung unverzüglich melden und bei Krankheit ein ärztliches Attest vorlegen
  • Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) sorgfältig führen

Welche Pflichten hat der Ausbildende?
Der Ausbildende hat
  • dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird
  • die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann
  • selbst auszubilden oder einen Ausbilder bzw. eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen
  • Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen
  • Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten
  • Auszubildende zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen (Berichtsheften) anzuhalten und diese durchzusehen
  • dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden
  • Auszubildenden nur solche Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen
  • Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen
  • ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses auszustellen
  • Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren