Pflichten in der Ausbildung
Welche Pflichten haben Auszubildende?
Auszubildende müssen
- sich bemühen die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind
- die ihnen übertragenden Aufgaben im Rahmen der Ausbildung sorgfältig ausführen
- an Ausbildungsmaßnahmen, für die sie freigestellt werden (Berufsschulunterricht), teilnehmen
- den Weisungen des Ausbilders Folge leisten
- über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen bewahren
- Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich behandeln
- die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung beachten (zum Beispiel Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften)
- ein Fernbleiben von der Ausbildung unverzüglich melden und bei Krankheit ein ärztliches Attest vorlegen
- Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) sorgfältig führen
Welche Pflichten hat der Ausbildende?
Der Ausbildende hat
- dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird
- die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann
- selbst auszubilden oder einen Ausbilder bzw. eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen
- Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen
- Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten
- Auszubildende zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen (Berichtsheften) anzuhalten und diese durchzusehen
- dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden
- Auszubildenden nur solche Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen
- Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen
- ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses auszustellen
- Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren