Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen
Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG und orientiert sich an der Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe.
Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen führen unterstützende, nicht-pflegerische Tätigkeiten in Pflegeheimen, Kitas und anderen Einrichtungen durch.
Die Ausbildungsregelung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB)und den Rahmenlehrplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB)finden Sie hier.
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Hier finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Beruf.
Ausbildungsdauer: 24 Monate Stand der Ausbildungsordnung: Berufsschule: Unterrichtsform: IHK-Ansprechpartner: AusbildungsberatungPeter Vogel
PrüfungssachbearbeitungMajda Alagic