Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen

Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG und orientiert sich an der Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe.
Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen führen unterstützende, nicht-pflegerische Tätigkeiten in Pflegeheimen, Kitas und anderen Einrichtungen durch.