Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation
Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 des BBiG und orientiert sich an der Ausbildung zum/-r Kaufmann/-frau für Bürokommunikation.
Fachpraktiker für Bürokommunikation sind in Betrieben des Handels, des Handwerks, der Industrie sowie im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig.
Einsatzgebiete:
- Interne Dienste (z. B. Post, Bürotechnik, Ablage)
- Kundenbetreuung
- Telekommunikation
- Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
- Materialwirtschaft
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Personalverwaltung
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Hier finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Beruf.
Ausbildungsdauer: 36 Monate Stand der Ausbildungsordnung: Berufsschule: Unterrichtsform: IHK-Ansprechpartner: AusbildungsberatungPeter VogelTobias Herget
PrüfungssachbearbeitungMajda AlagicDavina BartschatLisa-Marie KrupkaJanina Winkler