Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation

Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 des BBiG und orientiert sich an der Ausbildung zum/-r Kaufmann/-frau für Bürokommunikation.
Fachpraktiker für Bürokommunikation sind in Betrieben des Handels, des Handwerks, der Industrie sowie im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig.
Einsatzgebiete:
  • Interne Dienste (z. B. Post, Bürotechnik, Ablage)
  • Kundenbetreuung
  • Telekommunikation
  • Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
  • Materialwirtschaft
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Personalverwaltung