Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA)

Fachberatung für Inklusion

Unser Beratungsservice richtet sich an Betriebe aus dem Bereich Industrie & Handel, die Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten beschäftigen wollen, oder bereits beschäftigen.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber haben den gesetzlichen Auftrag (§185a SGB IX), Arbeitgebende zu informieren, zu beraten und sie bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten zu unterstützen. Wir informieren über Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote, beraten zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und unterstützen bei der Beantragung von Förderleistungen und Unterstützungsangeboten.
Das LVR-Inklusionsamt hat die IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen mit der Einrichtung und dem Betrieb der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber innerhalb des regionalen Zuständigkeitsbereichs der Kammer beauftragt. Die Leistungen der EAA werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert und sind für ratsuchende Arbeitgebende kostenfrei. Die Fachberaterinnen und Fachberater der EAA unterliegen der Schweigepflicht.

Was ist unsere Aufgabe?

Die EAA nehmen eine Lotsenfunktion im System der beruflichen Inklusion wahr. Sie sprechen Arbeitgebende an und sensibilisieren sie für das Thema der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Dazu besuchen sie die Betriebe vor Ort und nehmen gerne an Informationsveranstaltungen von Verbänden, Bildungsträgern, Innungen oder Kreishandwerkerschaften teil. 

Wie können wir helfen?

Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende, die Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten bereits beschäftigen oder in Zukunft beschäftigen möchten.

Wir beraten Sie kostenfrei zu allen Themen der Inklusion:
  • Förderleistungen und Unterstützungsangebote zur Schaffung, Erhalt und Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Information über mögliche Auswirkungen von Behinderungen am Arbeitsplatz und zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Unterstützung bei der Abklärung der Zuständigkeiten und fristgerechten Antragstellung beim Leistungsträger
  • Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse
  • Ergonomie, Barrierefreiheit und technische Arbeitshilfen
  • Ansprechpartner über den gesamten Prozesszeitraum


Unser Angebot für Sie:

  • kostenfreie Beratung vor Ort in Ihrem Unternehmen
  • Unterstützung bei Antragstellung und darüber hinaus 
  • Ansprechpartner und Lotse im Feld der beruflichen Inklusion
  • schnellstmögliche und unbürokratische Abwicklung

Sie haben Fragen rund um das Thema Inklusion am Arbeitsplatz?
Ich beantworte Sie Ihnen gerne.