Aus- und Weiterbildung

Neuordnung Mediengestalter/-in Bild und Ton


Zum 1. August 2020 tritt die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Mediengestalter/-in Bild und Ton“ in Kraft. Nach 14 Jahren wurden sowohl Inhalte als auch Struktur der Ausbildungsordnung des Mediengestalters/der Mediengestalterin Bild und Ton (VO 2006) den Anforderungen der Praxis angepasst. Die Ausbildungsberufe des Mediengestalters/der Mediengestalterin Bild und Ton sowie des Film- und Videoeditors werden zusammengelegt – gleichzeitig treten die Verordnungen dieser Berufe (Mediengestalter/-in Bild und Ton vom 26. Mai 2006 und Film-und Videoeditor/-in vom 29. Januar 1996) außer Kraft.

Neuerungen des Berufsbildes 

  • Die Inhalte orientieren sich stärker an medialen, technischen und nutzerorientierten Entwicklungen und sind damit zukunftsgerichtet gestaltet. Es werden die vielfältigen multimedialen Distributionsmöglichkeiten sowie die multimedialen Herstellungs- und Produktionsmöglichkeiten berücksichtigt.
  • Die engere Zusammenarbeit der Mediengestalter/-in Bild und Ton mit Redaktionen wird ein größerer Stellenwert eingeräumt. Die Auszubildenden sollen redaktionelle und mediale Konzepte erfassen und auswerten können. Bei der Erstellung dieser Konzepte rücken Programmmitarbeiter als auch Kunden noch stärker in den Fokus des modernen multimedialen Arbeitens.

Struktur der Berufsausbildung 

Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Einführung von Wahlqualifikationen dar.
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
  1. wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
  2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
            ► in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll,
            ► in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie
    3. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten,
         Kenntnisse und Fähigkeiten

Prüfungsformen


► Zwischenprüfung

Bei der Zwischenprüfung werden zwei Prüfungsbereiche eingeführt:
  • Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen sowie
  • Produktionssysteme in Betrieb nehmen und bedienen.

► Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet in vier Prüfungsbereichen statt. Neben dem Bereich „Realisieren eines Bild- und Tonproduktes“ werden auch die „Wahlqualifikationen“ als separater Prüfungsbereich im praktischen Teil festgehalten.
Prüfungsbereiche „ Bild und Tonproduktion“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ werden in schriftlicher Form geprüft.

Detaillierte Informationen zur Neuordnung des Berufes finden Sie auf der Homepage des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).