NEUORDNUNG DES AUSBILDUNGSBERUFS

Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik nach dem BBiG

1. Allgemeines

Zum 1. August 2021 trat die Ausbildungsverordnung des 3,5-jährigen Ausbildungsberufs „Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz“ in Kraft. Gleichzeitig trat die Ausbildungsverordnung des Ausbildungsberufs „Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik“ vom 25. Juli 2008 außer Kraft.
Im Auftrag der IHK-Organisation wird die PAL weiterhin die zentrale Aufgabenentwicklung übernehmen, für die Erstellung der Prüfungen ist der paritätisch besetzte Fachausschuss zuständig.

2. Neuerungen

Die wesentlichen Neuerungen sind Aktualisierungen der Inhalte und die geänderte Gewichtung. Des Weiteren wurde die Vorgabezeit des Prüfungsbereichs Kundenauftrag von 14 Stunden auf 16 Stunden Vorgabezeit angepasst. Diese verteilt sich auf 10 Stunden für die Vorbereitung und 6 Stunden für die Durchführung der praktischen Arbeitsaufgabe.

2.1 Inhalt

Aus der Gesamtsicht hat der Beruf sein voriges Profil behalten. Änderungen ergaben sich insbesondere durch die Digitalisierung, die wachsende Bedeutung von mobilen elektrischen Antriebssystemen und die veränderten Prozessabläufe sowie durch Anpassungen bei den Prüfungsanforderungen.

2.2 Gewichtung

Die Prüfungsbereiche aus der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 sind dabei wie folgt angepasst worden:
Prüfungsbereich
Gewichtung
Elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel
30 %
Kundenauftrag
36 %
Systementwurf
12 %
Funktions- und Systemanalyse
12 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 %

3. Bewertung

Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen erfolgt sowohl in den praktischen als auch in den schriftlichen Bereichen nach den Punkteschlüsseln:

Objektiv bewertbar
10 oder 0 Punkte
Subjektiv bewertbar
10 bis 0 Punkte (10-9-8-7-6-5-4-3-2-1-0 Punkte)

4. Angebot der PAL

Die PAL wird erstmals eine Abschlussprüfung Teil 1 nach neuer Verordnung im Herbst 2022 anbieten.
Die Abschlussprüfung Teil 2 bietet die PAL ab Sommer 2024 an.
Nach Alt-Verordnung wird die Abschlussprüfung Teil 1 letztmalig im Herbst 2022 und die Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer 2024 von der PAL angeboten.

5. Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer sowie in der Reihe „Ausbildung gestalten“ – „Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung / Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz“ des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Weitere Informationen rund um den Ausbildungsberuf erhalten Sie hier.