Bauzeichner Ausblick 2026 - Bautechnische*r Konstrukteur*in
Nach Beendigung des Sachverständigenverfahrens und der Erstellung des Rahmenlehrplans ist das Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung zum Bautechnische*r Konstrukteur*in zum 1. August 2026 geplant.
Die Ausbildungsordnung für Bauzeichner und Bauzeichnerinnen wurde zuletzt im Jahr 2002 neugeordnet und basiert auf den damaligen Anforderungen an die Baubranche. In den letzten Jahren hat sich jedoch insbesondere durch die Einführung von Building Information Modeling (BIM) die Art und Weise, wie Bauprojekte geplant und umgesetzt werden, erheblich verändert, was einen direkten Einfluss auf das Berufsbild des Bauzeichners und der Bauzeichnerin hat.
Die traditionelle sequenzielle Planung von Bauprojekten in verschiedenen Phasen weicht einer kooperativen und kollaborativen Zusammenarbeit aller Beteiligten an einem integrierten 3D-Modell. Dies ermöglicht es, alle relevanten Aspekte eines Bauwerks, wie Architektur, Heizung, Lüftung, Elektrik usw., frühzeitig in einem Modell zu erfassen und potenzielle Probleme vor der Bauausführung zu vermeiden. Die hierfür notwendigen Kompetenzen für die kollaborative Zusammenarbeit müssen verstärkt in den Ausbildungsinhalten verankert werden.
Die Ausbildungsordnung für Bauzeichner und Bauzeichnerinnen muss daher an die veränderten Anforderungen und Arbeitsweisen in der Baubranche angepasst werden. Zusätzlich zur fachlichen Anpassung soll die Berufsbezeichnung von "Bauzeichner/Bauzeichnerin" in "Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin" geändert werden, um den neuen Anforderungen besser gerecht zu werden. Zudem werden die modernisierten Standardberufsbildpositionen integriert sowie die gestreckte Abschlussprüfung als Prüfungsform eingeführt, um eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Berufsausbildung zu gewährleisten.
Insgesamt soll die Neuordnung der Ausbildungsordnung für Bauzeichner und Bauzeichnerinnen sicherstellen, dass die Auszubildenden optimal auf die Anforderungen der modernen Baubranche vorbereitet werden und den neuen Entwicklungen gerecht werden können.
- Durch die Anpassungen konnte der Rahmenlehrplan ein gutes Stück näher an den Ausbildungsrahmenplan gerückt werden.
- Lange Implementierungsphase um den Spirit der neuen Ausbildung: „Weg vom Konstruieren mit Strichen, hin zum Konstruieren mit Daten“ den Betrieben und Schulen zu vermitteln.
- Klassische Zwischen- und Abschlussprüfung bleibt erhalten.
- Einführung des Variantenmodells in der Abschlussprüfung vorgesehen.
- Der Ausbildende wählt eine der beiden Prüfungsvarianten betrieblicher Auftrag oder eine Arbeitsprobe.
- Dauer: 40 Stunden je Prüfungsvariante, 10 Minuten für die Präsentation, 20 Minuten für das auftragsbezogenes Fachgespräch.
- Gewichtung: Dokumentation 10 Prozent, Präsentation 20 Prozent, Fachgespräch 70 Prozent.
- Es wird erwartet, dass die neue Ausbildungsverordnung noch im 1. Halbjahr 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.