Aus- und Weiterbildung

Gesetzliche Grundlage

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 323 KB)

Dieses Gesetz gilt für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise, unter Berücksichtigung sonstiger nachgewiesener Berufsqualifikationen, und inländischer  Ausbildungsnachweise für bundesrechtlich geregelte Berufe.

Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 104 KB)

Für Fachkräfte, die ihre Berufsqualifikation für die Beschäftigung in Ausbildungsberufen im Ausland erworben haben, wird die Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist die Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Ausbildungsabschlusses nach dem Anerkennungsgesetz und ein entsprechender Engpass auf dem Arbeitsmarkt.