Aus- und Weiterbildung
Berufsbildungsvalidierungsgesetz
Ab dem 1. Januar 2025 ist die Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs eine neue hoheitliche Aufgabe der IHK. Mit dem Feststellungsverfahren – auch Validierung genannt – haben berufserfahrene Personen ohne Berufsabschluss die Möglichkeit ihr berufliches Können sichtbar zu machen.
Bitte beachten Sie, dass wir zurzeit nicht alle Referenzberufe anbieten können. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Derzeit liegen noch keine Informationen zu Tarifen und möglichen Förderungen vor.
Wer kann am Verfahren teilnehmen?
Teilnehmen können Personen,
- die älter als 25 Jahre alt sind.
- die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (das Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt).
- die mindestens das Eineinhalbfache, der vorgeschriebenen Ausbildungszeit, im Referenzberuf gearbeitet haben.
- die in Deutschland leben oder die notwendige Berufstätigkeit mindestens zu Hälfte in Deutschland erworben haben.
- die in dem Referenzberuf keinen Berufsabschluss haben oder für deren Berufsabschluss keine Anerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) möglich ist.
- die aktuell keine Ausbildung im Referenzberuf absolvieren.
Wie ist das Feststellungsverfahren organisiert?
Im Feststellungsverfahren werden die beruflichen Kompetenzen der Teilnehmenden mit den Anforderungen eines Ausbildungsberufs (Referenzberuf) verglichen. Das Verfahren ist praxisorientiert mit berufstypischen Aufgabenstellungen. Auf schriftliche Aufgaben wird weitgehend verzichtet.
Um am Feststellungsverfahren teilzunehmen, sollten Antragstellende durch ihre Berufserfahrung mindestens die Hälfte der Inhalte des gewünschten Ausbildungsberufs abdecken.
Was erhalte ich bei erfolgreicher Teilnahme?
Wird das Verfahren erfolgreich durchlaufen, erhalten Teilnehmende entweder
- ein Zeugnis, das die vollständige Vergleichbarkeit ihrer Kompetenzen mit dem Referenzberuf bescheinigt
- oder einen Bescheid, der die überwiegende Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf bestätigt
Menschen mit Behinderung können auch kleinere Bestandteile eines Referenzberufs bewerten lassen und darüber einen Bescheid mit teilweiser Vergleichbarkeit zum Referenzberuf erhalten.
Hinweis:
Es wird kein Berufsabschluss vergeben. Diesen erhält nur, wer eine deutsche Abschlussprüfung erfolgreich ablegt.
Für Fortbildungsabschlüsse ist eine Berufsvalidierung nicht möglich.
Es wird kein Berufsabschluss vergeben. Diesen erhält nur, wer eine deutsche Abschlussprüfung erfolgreich ablegt.
Für Fortbildungsabschlüsse ist eine Berufsvalidierung nicht möglich.
Was sind die Vorteile eines Feststellungsverfahrens?
Für Teilnehmende:
- Sie erhalten den offiziellen Nachweis über Ihre beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
- Durch den Nachweis Ihrer beruflichen Kompetenzen, haben Sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
- Bei voller Vergleichbarkeit mit Referenzberuf erhalten Sie Regelzugang zu Fortbildungen der 1. und 2. Fortbildungsstufe und Ausbildereignungsprüfung.
- Beim Erzielen der überwiegenden Vergleichbarkeit können Sie sich gezielt weiterqualifizieren und im Folgeverfahren die volle Vergleichbarkeit anstreben.
Für Betriebe:
- Sie erhalten einen objektiven Überblick über das Können Ihrer Mitarbeitender ohne formalen Abschluss.
- Sie können Ihre Mitarbeitende gezielt weiterentwickeln.
- Unentdeckte Potenziale sichtbar machen und damit personelle Ressourcen besser nutzen.
- Ihre Wertschätzung gegenüber langjährigen Mitarbeitenden zeigen, dadurch deren Zufriedenheit steigern und diese an Ihr Unternehmen binden.
- Die Fachkräfteanzahl im Unternehmen erhöhen.
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- Externenprüfung - Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis
- Teilqualifizierung - Berufsabschluss schrittweise nachholen
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Weitere Informationen folgen in Kürze.