Neuordnung des Berufes Bankkaufmann/-frau

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau wurde nach über 20 Jahren überarbeitet und an die aktuellen Anforderungen der beruflichen Praxis angepasst.
Die Aktualisierung des Berufsbildes soll der zunehmenden Digitalisierung von Geschäftsfeldern und -prozessen im Bankgewerbe Rechnung tragen. Eine hohe Bedeutung wird in diesem Zusammenhang den kommunikativen Kompetenzen, den Fähigkeiten zum vernetzten Denken sowie dem professionellen Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln beigemessen. 
Auch in diesem Beruf wird zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung durchgeführt. Weitere Informationen zur gestreckten Abschlussprüfung finden Sie rechts zum Download.  
Die neue Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft und steht Ihnen ebenfalls rechts zum Download zur Verfügung.