1. Amtliche Bekanntmachung
Wahl zur Vollversammlung 2026 der Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Bekanntmachung des Wahlausschusses
Der Wahlausschuss der IHK Magdeburg, der in der Sitzung der Vollversammlung vom 04. Dezember 2025 gewählt worden ist und sich am 12. März 2026 konstituiert hat, gibt Folgendes bekannt:
1. Zeitplan der Wahl
Der Wahlausschuss hat folgenden Zeitplan für die Durchführung der Wahlen beschlossen:
12.05. – 26.05.2026
Auslegen der Wählerlisten
Auslegen der Wählerlisten
02.06.2026
Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Wählerlisten
Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Wählerlisten
04.06.2026
Entscheidung des Wahlausschusses zu den Anträgen und Einsprüchen; anschließend Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten
Entscheidung des Wahlausschusses zu den Anträgen und Einsprüchen; anschließend Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten
09.06. – 30.06.2026
Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge
Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge
02.10. – 23.10.2026
Wahlzeitraum (Ende der Wahlfrist: 23.10.2026, 14 Uhr)
Wahlzeitraum (Ende der Wahlfrist: 23.10.2026, 14 Uhr)
12.11.2026
Veröffentlichung des Wahlergebnisses
Veröffentlichung des Wahlergebnisses
14.12.2026
Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis
Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis
Nach § 1 der Wahlordnung der IHK Magdeburg (Wahlordnung) wählen die IHK-Zugehörigen bis 64 Mitglieder der Vollversammlung in allgemeiner, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren.
2. Durchführung der Wahl
Die Wahl findet kombiniert schriftlich (Briefwahl) und elektronisch (elektronische Wahl) statt, § 12 Wahlordnung. Es zählt die zuerst in die Wahlurne (elektronische oder Briefwahlurne) eingehende Stimme. Eine danach eingehende Stimme wird zurückgewiesen.
3. Auslegung der Wählerlisten
Wählbar ist und wählen kann nur, wer in den festgestellten Wähler-Listen (§ 9 Abs. 5 Wahlordnung) eingetragen ist. Die Wähler-Liste zeigt an, wer in welcher Wahlgruppe und in welchem Wahlbezirk wählbar ist bzw. wählen darf. Die Einteilung der Wahlgruppen und Wahlbezirke sowie die Zahl der pro Wahlgruppe und Wahlbezirke zu wählenden Mitglieder erfolgt, gemäß § 7 Wahlordnung.
Die Überprüfung, in welcher Wähler-Liste und damit in welcher Wahlgruppe und in welchem Wahlbezirk das jeweilige Unternehmen eingetragen ist, kann in der Zeit vom
12.05.2026 – 26.05.2026
in einer der Regionalgeschäftsstellen oder der Zentrale der IHK Magdeburg erfolgen (§ 9 Abs. 3 Wahlordnung).
Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder in einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe oder Wahlbezirk sind binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist, mithin bis spätestens zum 02.06.2026 schriftlich beim Wahlausschuss der IHK Magdeburg, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg einzureichen (§ 9 Abs. 4 Wahlordnung). Eine Übermittlung per Fax ist zulässig, ebenso die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail. Über die Anträge und Einsprüche entscheidet der Wahlausschuss.
Wählen kann nur wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis einen Tag vor dem Ende der Wahlfrist (22.10.2026) nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Wählerlisten (§ 9 Abs. 4 Wahlordnung) entstanden sind, vgl. § 9 Abs. 5 Wahlordnung.
Wahlgruppen und Wahlbezirke
Die Wahlen finden in Wahlgruppen und Wahlbezirken statt.
Folgende Wahlgruppen werden gebildet:
Wahlgruppe A – Industrie, Energiewirtschaft, Druck- und Verlagsgewerbe
Wahlgruppe B – Handel
Wahlgruppe C – Banken, Sparkassen, Versicherungsgewerbe
Wahlgruppe D – Verkehrswirtschaft und Logistik
Wahlgruppe E – Personennahe Dienstleistungen
Wahlgruppe F – Wirtschaftsnahe Dienstleistungen
Wahlgruppe G – Tourismuswirtschaft/ Hotel- und Gaststättengewerbe
Es werden folgende Wahlbezirke gebildet:
I. Altmark: Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Stendal
II. Harz: Landkreis Harz, Salzlandkreis nur in Bezug auf das Gebiet des Landkreises Aschersleben-Staßfurt in den Grenzen vom 30. Juni 2007.
III. Magdeburg: Landkreis Börde, Jerichower Land, Salzlandkreis nur in Bezug auf das Gebiet des Landkreises Schönebeck in den Grenzen vom 30. Juni 2007 und unter Beachtung der bis zum Beschluss dieser Wahlordnung erfolgten Gemeindegebietsneugliederungen, kreisfreie Stadt Magdeburg
Die Anzahl der Plätze in den Wahlgruppen und Wahlbezirken richtet sich gem. § 7 Abs. 1 Wahlordnung insbesondere nach dem Gewerbeertrag, der Zahl der zuzurechnenden IHK-Zugehörigen und der Anzahl der eingetragenen Ausbildungsplätze. Ziel dieser Einteilung ist es, eine spiegelbildliche Zusammensetzung der Vollversammlung des IHK-Bezirks zu erreichen.
Gemäß § 7 Abs. 4 Wahlordnung wählen die IHK-Zugehörigen in ihrer Wahlgruppe die Mitglieder der Vollversammlung nach folgenden Schemata gemäß Anlage zu § 7 Wahlordnung:
|
Wahlgruppe:
|
Sitze pro Wahlgruppe:
|
|---|---|
|
A – Industrie, Energiewirtschaft, Druck- und Verlagsgewerbe
|
21
|
|
B – Handel
|
15
|
|
C – Banken, Sparkassen, Versicherungsgewerbe
|
5
|
|
D – Verkehrswirtschaft und Logistik
|
4
|
|
E – Personennahe Dienstleistungen
|
7
|
|
F – Wirtschaftsnahe Dienstleistungen
|
9
|
|
G – Tourismuswirtschaft/ Hotel- und Gaststättengewerbe
|
3
|
|
Wahlgruppe/
Wahlbezirk
|
A
|
B
|
C
|
D
|
E
|
F
|
G
|
Gesamt
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Altmark
|
4
|
3
|
1
|
1
|
1
|
1
|
1
|
12
|
|
Harz
|
6
|
3
|
1
|
1
|
2
|
2
|
1
|
16
|
|
Magdeburg
|
11
|
9
|
3
|
2
|
4
|
6
|
1
|
36
|
|
Gesamt
|
21
|
15
|
5
|
4
|
7
|
9
|
3
|
64
|
4. Wahlvorschläge
In der Zeit vom 09.06. – 30.06.2026 können die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen für ihre Wahlgruppe ihres Wahlbezirks Wahlvorschläge einreichen. Diese sind schriftlich einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax an 0391/5693 333 530 oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail an ihkwahl@magdeburg.ihk.de zulässig ist.
Ein Bewerber kann nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk benannt werden, in der er selbst bzw. der IHK-Zugehörige, von dem seine Wählbarkeit abgeleitet wird, gemäß § 9 Abs. 6 Wahlordnung wählen kann.
Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen; Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 5 Wahlberechtigten der Wahlgruppe und des Wahlbezirks unterzeichnet sein. Die Unterzeichner haben ihren Namen und ihre Anschrift und für den Fall, dass sie einen IHK-Zugehörigen vertreten, dessen Bezeichnung und Anschrift anzugeben. Ein Wahlberechtigter kann nur Wahlvorschläge für Wahlgruppen und Wahlbezirke unterzeichnen, in der er selbst nach § 9 Abs. 6 Wahlordnung wählen kann. Jeder Wahlberechtigte kann auch mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen.
5. Ausübung des Wahlrechts
Jeder IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal und zwar ausschließlich in seiner Wahlgruppe und in seinem Wahlbezirk ausüben.
Das Wahlrecht wird ausgeübt für IHK-zugehörige natürliche Personen von diesen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Vertreter. Das Wahlrecht kann nicht von Personen ausgeübt werden, bei denen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.
Für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nicht rechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Das Wahlrecht kann durch einen Prokuristen ausgeübt werden. Für Zweigniederlassungen Betriebsstätten und Verkaufsstellen, deren Hauptsitz nicht im IHK-Bezirk liegt und die nicht von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet werden, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden, für mehrere solcher Zweigniederlassungen und Betriebsstätten jedoch nur einmal. In all diesen Fällen kann das Wahlrecht jeweils nur von einer einzigen dazu bestimmten Person ausgeübt werden.
Magdeburg, 12. März 2026
gez. Dr. Sylvia Busch
gez. Sandra Fischer
gez. Knut Winkelmann
gez. Dr. Stefan Schünemann
gez. Frank Wecke
gez. Juliane Wolf
gez. Sandra Fischer
gez. Knut Winkelmann
gez. Dr. Stefan Schünemann
gez. Frank Wecke
gez. Juliane Wolf