Dr. Sylvia Busch, Vorsitzende des Wahlausschusses
Was kann der Unternehmer in der Vollversammlung mitbestimmen?
»Nur, wer aktiv wählt, kann aktiv gestalten«
Die Redaktion des IHK-Journals »Der Markt in Mitteldeutschland« im Gespräch mit Dr. Sylvia Busch, Vorsitzende des Wahlausschusses der Industrie- und Handelskammer Magdeburg.
Dr. Sylvia Busch, Vorsitzende des Wahlausschusses
Frau Dr. Busch, wo sehen Sie die Schwerpunkte in den Wahlen zur Vollversammlung der IHK Magdeburg 2026?
Die kann ich kurz und knapp in drei Punkten nennen: Bringen Sie sich ein bei der Wahl, nutzen Sie unser Informationsangebot und stellen Sie sich selbst zur Wahl.
Warum gerade diese drei Punkte?
Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der Industrie- und Handelskammer. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, indem sie zu den Wirtschaftskreisen in unserer Region Verbindung hält, deren Wünsche, Anregungen und Vorschläge zur Geltung bringt. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, mit Ihrer Stimme zu entscheiden, wer Ihre Interessen in den nächsten Jahren vertreten soll. Nur wer aktiv wählt, kann aktiv gestalten. In diesem Prozess möchte Sie der Wahlausschuss unterstützen.
Was kann der Unternehmer in der Vollversammlung mitbestimmen?
Neben den Beschlüssen über die IHK-Finanzen, die Satzung, der Wahl des Präsidiums und der Bestellung des Hauptgeschäftsführers fasst die Vollversammlung wirtschaftspolitische Beschlüsse. Diese Grundsatzpositionen sind bedeutend für die IHK-Arbeit, denn sie bilden die Grundlage der Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung.
Sie haben bereits mit wenigen Beispielen klar umrissen, was jeder Unternehmer mit seiner Wahlbeteiligung beeinflusst. Was kann, was sollte er dafür tun?
Grundlegend hat er das Recht, als Wähler eine Person seines Vertrauens zu wählen. Genauso hat er aber auch das Recht, selbst zu kandidieren. Die Voraussetzungen und Bedingungen können die Unternehmer der aktuellen Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Magdeburg entnehmen. Die Wahlordnung können Sie unter diesem Stichwort auf der Homepage der IHK Magdeburg abrufen. An dieser Stelle möchte ich alle Unternehmerinnen und Unternehmer bitten, sich wirklich genau zu informieren, was für die Wahl alles zu beachten ist. Sollte es Fragen geben, steht unser Wahlausschuss selbstverständlich mit Rat zur Seite.
Wenn jemand weitere Fragen an den Wahlausschuss hat, an wen kann er sich wenden?
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Wecke in der IHK Magdeburg unter 0391 5693 530 zur Verfügung. Zusätzlich ist die Mailadresse ihkwahl@magdeburg.ihk.de eingerichtet. Außerdem bekommen Interessierte zu jeder Zeit im Internet unter www.ihk.de/magdeburg die vielfältigen Informationen unter dem Banner, auf der Startseite, „IHK-Wahl 2026“ klicken.
Damit sich die Unternehmer auch zeitlich auf die Wahl 2026 einstellen, wann ist diese?
Die Wahl findet vom 2. Oktober bis zum 23. Oktober 2026 statt. Wie auch bei der letzten Wahl wird es eine kombinierte Wahl aus Online- und Briefwahl sein. Über alles Wissenswerte zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Wahl berichten wir auf dem Wahlportal www.ihkwahl-magdeburg.de, in den Ausgaben des IHK-Journals »Der Markt in Mitteldeutschland« sowie auf den Internetseiten.
Ein Wort zum Schluss?
Ich habe noch eine Bitte: Je mehr IHK-Mitglieder an den Wahlen zum »Parlament der Wirtschaft« teilnehmen, desto größer ist ihr Gewicht und damit der Einfluss der Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft. Eine starke Industrie- und Handelskammer kann sich besser für die Interessen der Gewerbetreibenden engagieren und sich überzeugender bei Staat und Verwaltung einsetzen. Eine starke Industrie- und Handelskammer bringt den unternehmerischen Sachverstand besser ein und kann ihre Aufgaben mit mehr Einfühlungsvermögen für die Belange der Wirtschaft, mit mehr Sachkenntnis und mit mehr Praxisnähe bewältigen. Eine starke Industrie- und Handelskammer erledigt ihre Aufgaben schneller und kostengünstiger als staatliche Institutionen. Wählen Sie bitte, damit dies auch in Zukunft so bleibt!
Vielen Dank für das Gespräch.