Nr. 3281950
Firmenname , Handelsregister, Briefe, Rechnungen

Firmenrecht

Gesellschaftsregister

Eine GbR kann nur in das Gesellschaftsregister eingetragen werden, soweit Unterscheidungskraft besteht. Der Name einer eGbR muss Unterscheidungskraft besitzen.

Bezeichnung

Hinweise zur Bildung von Firmennamen

Pflicht

Im Geschäftsverkehr seinem Gegenüber bestimmte Mindestinformationen über sein Unternehmen mitzuteilen