Nr. 3935604
Neue Regelungen

Geldwäschegesetz

Geldwäscheprävention
Pharagraphenzeichen © M. Schuppich - stock.adobe.com

Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 01.01.2024 im elektronischen Meldeportal "goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.

Geldwäschegesetz
Datensicherheit an Laptop und Smartphone © oatawa - stock.adobe.com

Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind verpflichtet, entsprechende Verdachtsmeldungen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) abzugeben.

Neuerungen
Datensicherheit an Laptop und Smartphone © oatawa - stock.adobe.com

Durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) ist die Eintragung ins Transparenzregister für alle im Handelsregister eingetragene Gesellschaften Pflicht.

Umgang mit Hochrisikoländern
Geldwäsche © B. Plank/ imBILDE.at - stock.adobe.com

Nach § 15 Abs. 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) gelten bei Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen mit sog. Hochrisikoländern verstärkte Sorgfaltspflichten im Sinne von § 15 Abs. 5 GwG.

Informationen

Hier finden Sie weitergehende Informationen zum Transparenzregister