Zollpartnerschaft
AEO & Zoll: Zusammenarbeit stärken
Der deutsche Zoll hat am 4. Mai 2026 darüber informiert, dass die Europäische Kommission ein neues Guidance-Dokument „AEO – Customs Cooperation to Detect, Report and React to Suspicious Activities” veröffentlicht hat. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und Unternehmen zur Bekämpfung von illegalem Handel, Drogenschmuggel und organisierter Kriminalität weiter auszubauen.
Die Initiative knüpft an die bestehende Partnerschaft zwischen Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) und den Zollbehörden an, richtet sich jedoch an sämtliche Wirtschaftsbeteiligte – unabhängig von einem AEO-Status. Im Fokus stehen die Förderung von Whistleblowing sowie ein intensiverer Informationsaustausch, um verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und kriminelle Handlungen zu verhindern.
Das rechtlich unverbindliche Guidance-Dokument wurde unter Beteiligung europäischer Wirtschaftsverbände erarbeitet und soll als Orientierung im Hinblick auf die Regelungen des derzeit noch abgestimmten neuen Unionszollkodex (UZK) dienen.
Quelle: Generalzolldirektion