Zollrecht

EU-Zollreform

Das Europäische Parlament hat am 16. September 2026 die bislang größte Reform des EU-Zollrechts beschlossen. Ziel ist es, den Zoll an den stark wachsenden Online-Handel anzupassen, die Kontrollen unsicherer und nicht konformer Produkte zu verbessern sowie die Zollabwicklung durch eine verstärkte Digitalisierung effizienter und moderner zu gestalten.
Die Verordnung (EU) 2026/2108 wurde am 19. September 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat einen Tag später in Kraft. Die Vorschriften müssen in den Mitgliedstaaten innerhalb von 12 Monaten vollständig angewendet werden. Die Umsetzung wird schrittweise erfolgen.

Online-Marktplätze werden zollrechtlich verantwortlich

Künftig gelten Nicht-EU-E-Commerce-Plattformen beim Verkauf in die EU als „Importeur der Ware“. Sie müssen sicherstellen, dass:
  • Zollformalitäten korrekt erledigt werden,
  • Zollabgaben entrichtet werden,
  • EU-Vorschriften eingehalten werden.
Die Verantwortung soll damit nicht mehr beim einzelnen Verbraucher liegen.

Harte Sanktionen gegen Plattformen

Für Online-Plattformen, die ihre Zollpflichten nicht erfüllen, werden neue Sanktionen eingeführt:
  • Geldbußen von bis zu 6 % des jährlichen Importwerts der im Vorjahr eingeführten Waren,
  • Entzug zollrechtlicher Erleichterungen,
  • mögliche Beschränkungen des Zugangs zum EU-Markt bzw. zu Online-Plattformen.
Dies richtet sich insbesondere gegen Anbieter, die systematisch fehlerhafte oder unvollständige Angaben machen.

EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen

Bis spätestens 1. November 2026 wird eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen eingeführt. Die genaue Höhe legt die Europäische Kommission fest. Hintergrund sind die stark steigenden Kontrollkosten durch Milliarden von E-Commerce-Sendungen.
Wichtig: Diese Gebühr kommt zusätzlich zur bereits beschlossenen Abschaffung der bisherigen Zollfreigrenze für Sendungen unter 150 Euro hinzu. Seit dem 1. Juni 2026 gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Artikelkategorie in Kleinsendungen.

Neue EU-Zollbehörde

Es wird eine neue EU-Zollbehörde („EU Customs Authority“) geschaffen. Sie soll:
  • Risiken analysieren,
  • gemeinsame Kontrollschwerpunkte festlegen,
  • Krisenmanagement koordinieren,
  • die Mitgliedstaaten bei der Betrugsbekämpfung unterstützen.
Sitz der Behörde ist Lille (Frankreich). Die operative Tätigkeit soll bereits 2027 beginnen. Die EUCA soll eine einheitliche Anwendung des EU-Zollrechts gewährleisten. Sie ist ein Bindeglied zwischen der EU-Generaldirektion Zoll (TAXUD) und den 27 nationalen Zollverwaltungen, die ihre operativen Zuständigkeiten behalten.

EU Customs Data Hub

Herzstück der Reform ist ein zentraler europäischer Zolldatenraum („EU Customs Data Hub“).
Dieser soll:
  • Import- und Exportdaten EU-weit bündeln,
  • Unternehmen einen zentralen Ansprechpartner für Zollmeldungen bieten,
  • Zollbehörden eine bessere Risikoanalyse ermöglichen.
Für Importeure und Exporteure bedeutet diese Abkehr von fragmentierten nationalen IT-Systemen eine erhebliche operative Umstellung. Seit der Einführung des aktuellen EU-Zollkodex 2016 wurden die nationalen Zollsysteme (Deutschland: ATLAS) weiterentwickelt, gleichzeitig gibt es zentrale EU-Zollmodule (NCTS, PoUS). Die koordinierte Weiterentwicklung dieser IT-Systeme haben sich als eine große Herausforderung gezeigt. Zusammen mit der zunehmenden Komplexität des Zollrechts und weiterer Rechtsgebiete mit Einfluss auf das Zollrecht ist das jetzige System nur schwer beherrschbar. Die konkrete Ausgestaltung des EU-Datenhub ist von entscheidender Auswirkung auf den zukünftigen Außenhandel.

Neuer Status „Trust and Check Trader”

Besonders verlässliche Unternehmen können künftig als „Trust and Check Trader“ anerkannt werden. Vorteile:
  • vereinfachte Zollverfahren,
  • geringere Verwaltungsaufwände,
  • schnellere Freigabe von Waren.
Im Extremfall können Waren sogar ohne aktive Intervention der Zollbehörden in den freien Verkehr überführt werden.