Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen

Für die Ein- oder Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen Unternehmen eine gültige Registrierung im F-Gas-Portal der EU. Davon betroffen sind auch Fahrzeuge, die bspw. in Klimaanlagen solche Gase enthalten. Den Zollbehörden ist eine solche Registrierung auch für Erzeugnisse oder Einrichtungen vorzulegen, die diese Gase nur zum Funktionieren benötigen. Deshalb müssen auch Fahrzeuge oder andere Produkte registriert werden, die keine Kältemittel mit F-Gasen enthalten, jedoch später damit befüllt werden müssen.
Rechtsgrundlage für die Registrierung ist die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (Verordnung (EU) 2024/573). Diese enthält je nach Art der ein- oder auszuführenden F-Gase weitere Vorschriften (bspw. Verbote, Quotenzuteilung, Berichtspflichten, Zertifizierungen). Umfangreiche Informationen mit Fragen und Antworten hierzu hat das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite bereitgestellt.
Hinweise zu den Registrierungsschritten finden Sie auf dieser Website der IHK Magdeburg. Außerdem hat die EU-Kommission ihren Leitfaden zur Registrierung im F-Gase-Portal aktualisiert und in deutscher Sprache veröffentlicht. Darin wird nun auch ausdrücklich auf die Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen eingegangen.
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung der Registrierung nach Aussagen der Kommission 10 Arbeitstage dauern kann.
Die gültige Registriernummer muss in der entsprechenden Ausfuhranmeldung mit der TARIC-Codierung Y123 angegeben werden. Weitere Hinweise zu TARIC-Maßnahmen bei der Ein- und Ausfuhr entnehmen Sie der ATLAS-Info 0700/25.
Hinweis der Zollverwaltung:
Sofern die betroffenen Waren unter Inanspruchnahme einer erteilten Bewilligung für die vereinfachte Zollanmeldung (Bewilligung SDE Ausfuhr/PV) ausgeführt werden, bittet der Zoll darum, einmalig Ihre gültige Registriernummer im F-Gas Portal mit Bezug zu Ihrer Bewilligungsnummer dem für Sie zuständigen Hauptzollamt mitzuteilen. Andernfalls ist nicht sichergestellt, dass die Bewilligung weiterhin für die Ausfuhr von unter die F-Gas-Verordnung fallenden Waren in Anspruch genommen werden kann oder hierfür künftig Anmeldungen im Normalverfahren erfolgen müssten.
Nutzen Sie die Bewilligung SDE Ausfuhr/PV als Vertreter, sind Sie verpflichtet dem für Sie zuständigen Hauptzollamt die gültigen Registriernummern der von Ihnen vertretenen Ausführern mitzuteilen.
Quelle: Generalzolldirektion