Anmeldung im F-Gas-Portal für Im- und Export von Fahrzeugen

Seit März 2024 gilt für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase eine Registrierungspflicht im F-Gase-Portal der EU. Da der Zoll dies inzwischen intensiv prüft, melden Unternehmen häufig Probleme in diesem Bereich.
Fahrzeuge, deren Klimaanlagen fluorierte Gase enthalten (auch „F-Gase“ genannt), unterliegen der im März 2024 neu veröffentlichten F-Gas-Verordnung der EU. Deshalb müssen sich Unternehmen, die solche Fahrzeuge in die EU einführen/importieren oder aus der EU ausführen/exportieren wollen, zuvor im F-Gas-Portal der EU registrieren.
Nach dieser Registrierung müssen einzelne Importe/Transporte in die EU jeweils im Vorfeld im F-Gas-Portal angemeldet werden. Dort wird dann ein Code erzeugt, welcher in den Zollpapieren abgefragt wird.
Die Registrierung wird auf dieser EU-Seite beschrieben, die nachfolgend auszugsweise zitiert wird:

Schritt 1: Erstellen Sie Ihr EU-Login

Maßnahme: Erstellen Sie ein persönliches EU-Login.
Einzelheiten: Besuchen Sie die Anmeldeseite der Europäischen Kommission, um ein Konto zu erstellen.

Schritt 2: Melden Sie sich im F-Gas-Portal an

Maßnahme: Melden Sie sich mit Ihren EU-Anmeldedaten an.
Einzelheiten: Greifen Sie mit Ihren neuen EU-Zugangsdaten direkt auf das F-Gas-Portal zu.

Schritt 3: Füllen Sie Ihre Registrierung aus und reichen Sie sie ein

Maßnahme: Füllen Sie das Anmeldeformular auf dem F-Gas Portal aus.
Einzelheiten: Wählen Sie, ob Sie ein EU-Unternehmen, ein Nicht-EU-Unternehmen, eine Zollbehörde oder ein Wirtschaftsprüfer sind. Es erscheint ein gezieltes Registrierungsformular, das alle erforderlichen Details und Unterlagen enthält. Sobald Sie fertig sind, reichen Sie den Registrierungsantrag ein.

Schritt 4: Überprüfung durch die Kommission

Maßnahme: Die Kommission prüft Ihren Registrierungsantrag.
Einzelheiten: Ihre Anmeldung wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Die Kommission ist bestrebt, dies innerhalb von zehn Arbeitstagen zu tun.

Schritt 5: Feedback und Korrektur

Wenn vollständig und genau:
Ergebnis: Die Kommission validiert Ihren Registrierungsantrag.
Notifizierung: Sie (als Kundenbetreuer) erhalten eine Benachrichtigung zur Bestätigung der Registrierung.
Falls unvollständige, unrichtige oder zusätzliche Angaben erforderlich sind:
Ergebnis: Die Kommission ermittelt Probleme oder fordert zusätzliche Informationen an und sendet daher den Registrierungsantrag zurück. Der Account Manager erhält per E-Mail eine Benachrichtigung, dass weitere Eingaben erforderlich sind. Die Details finden Sie in der Registrierungsanfrage im F-Gas Portal.
Korrektur erforderlich: Sie müssen die angeforderten Informationen korrigieren oder zur Verfügung stellen.
Wiedervorlage: Reichen Sie anschließend den Registrierungsantrag erneut ein.
(Zitat-Ende)
Folgende Fehler traten bei Unternehmen bisher auf, die eine Registrierung erschwerten:
  • Nur "Are you Importing / Exporting Products or Equipment..." mit "Yes" beantworten: Es sollte nur der Im- oder Export von Erzeugnissen oder Einrichtungen mit Ja beantwortet werden . Die Auswahl von bspw. "...Producer / Impoter / Exporter ...in bulk" würde eine Quotenzuteilung erfordern, die für den Import von Produkten ohne HFKW (seit 2011 bspw. in Fahrzeugen verboten) in der Regel nicht notwendig ist. Die heute noch üblichen Kältemittel (bspw. 1234yf) im Anhang II der Verordnung müssen nur registriert werden.
  • Bankbestätigung : Zur Verifikation verlangt die EU eine Bestätigung der Bank. Wenn dies zu Schwierigkeiten oder Verzögerungen führt, weist die Anleitung auch auf die Möglichkeit hin, dies alternativ durch Kontoauszüge zu belegen: “...oder fügen Sie das Original eines offiziellen Kontoauszugs bei, der einen Zeitraum innerhalb der letzten drei Monate abdeckt. Falls Sie einen Kontoauszug beifügen, sollten das Formular und der Kontoauszug zu einem Dokument zusammengefügt werden.”
  • Lange Bearbeitungszeiten und Nachfragen: Die Kommission gibt die Bearbeitungszeit der Registrierungen derzeit mit 10 Werktagen an. Da es derzeit zu einem großen Ansturm auf das Portal kommt, können sich weitere Verzögerungen ergeben. Den Zoll können Sie auf diesen Missstand hinweisen, in dem Sie bspw. einen Screenshot der erfolgten Registrierung vorlegen.
Für Fragen, Hinweise und Probleme steht nachfolgende e-mail-Adresse zur Verfügung: CLIMA-HFC-Registry@ec.europa.eu.
Verantwortlich für den Vollzug in Deutschland sind die Länder (Behördenliste).

Zwei ergänzende Hinweise des Umweltbundesamts

Ein häufig verwendeter Stoff in Fahrzeug-Klimaanlagen, der in Anhang II der F-Gas-Verordnung genannt wird, ist unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt:
HFKW-1234yf (CF3CF=CH2)
R 1234yf
HFO 1234yf
HFC 1234yf
Eine Registrierung aufgrund von Fahrzeug-Klimaanlagen fällt unter den Begriff „vorbefüllte Einrichtungen“ und nicht unter das Stichwort „bulk“.
Quelle: IHK Halle-Dessau