Chile: neue Ursprungsnachweise

Das bisherige Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Chile wird seit dem 1. Februar 2025 durch ein Interimshandelsabkommen (ITA) ersetzt. Damit gelten seit dem 1. Februar 2025 sowohl in Chile als auch in der Europäischen Union neue Ursprungsnachweise. Die Ursprungsregeln wurden auf den HS-Stand 2022 gesetzt und aktualisiert.

Mit dem Inkrafttreten des Interimsabkommen gibt es folgende Änderungen:
  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und Ermächtigter Ausführer entfallen. Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen.
  • Grundlage für die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen ist eine Erklärung zum Ursprung und eine Registrierung im REX-System (Registrierter Ausführer).
  • Bei Sendungen bis 6.000 Euro ist eine Erklärung zum Ursprung ohne REX-Registrierung möglich.
  • Es ist keine Unterschrift erforderlich.
  • Erklärungen zum Ursprung können für mehrere Sendungen identischer Produkte abgegeben werden.
  • Die neuen Nachweise können nachgereicht werden, auch auf anderen Handelsdokumenten als Rechnungen.
Ausführliche Informationen zum Abkommen mit Chile hat der Zoll in einer Fachmeldung veröffentlicht.