Endbeglaubigung von Handelsdokumenten
Für die Legalisierung deutscher öffentlicher Urkunden (z. B. IHK-Ursprungszeugnisse) durch ausländische Konsulate kann u. U. zuvor eine „Endbeglaubigung“ erforderlich sein. Unter Legalisation versteht man die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde durch eine Vertretung des Landes, in dem die Urkunde anschließend verwendet werden soll.
Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für solche Endbeglaubigungen (und Apostillen) vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) mit Dienstsitz in Brandenburg an der Havel übertragen worden. Die ausländischen Konsulate in Deutschland wurden vom Bundesinnenministerium bzw. vom Auswärtigen Amt über den Wechsel der Zuständigkeit informiert.
Die Endbeglaubigung von Handelsdokumenten (bzw. die Apostillierung von Bundesurkunden) ist weiterhin zu beantragen. Von IHKs elektronisch bescheinigte und anschließend von Unternehmen ausgedruckte Dokumente endbeglaubigt das BfAA genau wie das BVA weiterhin nicht.
Prüfen Sie zunächst, ob eine Endbeglaubigung von Handelsdokumenten durch das BfAA überhaupt erforderlich ist. Hinweise dazu geben die betreffenden Konsulate bzw. deren Internetseiten. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gern auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer IHK.
Weiterführende Informationen zum genauen Verfahrensablauf finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten.
Quelle: DIHK