Datentransfer und Sicherheit

Digitale Signatur

Um zu gewährleisten, dass ein elektronisch versandtes Dokument vom Unterzeichner stammt und unverändert und vollständig übermittelt wurde, kann es mittels digitaler Signatur geschützt werden. Hinter der digitalen Signatur steht eine Verschlüsselungstechnik, die über eine spezielle Software und eine personalisierte Chipkarte erfolgt.

Die digitale Signatur

Im allgemeinen Geschäftsverkehr ist setzt man zunehmend auf Rechtsverbindlichkeit und Identitätssicherheit. Das schafft effiziente und verlässliche Onlineprozesse. Seit einigen Jahren gibt es Verwaltungsverfahren, bei denen die Signaturanwendungen zwingend erforderlich ist. Beispiele sind:
  • Antrag auf Erlaubnis abfallwirtschaftlicher Tätigkeit und Elektronischer Abfallbegleitschein
  • elektronisches Urspungszeugnis
  • Elektronische Steuererklärung ELSTER
  • Europäischer und Nationaler Emissionshandel
  • Online-Abwicklung öffentlicher Ausschreibungen / E-Vergabe
  • Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt
  • Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
  • Elektronische Rechnung mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Woher bekomme ich eine Signaturausstattung?

Die IHK Magdeburg ist Registrierungsstelle für die Digitale Signatur. Zusammen mit unseren Partnern der DE-CODA GmbH und der D-TRUST GmbH bieten wir das speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelte Startpaket zur elektronischen Signatur an.
Wie funktioniert die Beantragung?
  • Für die Beantragung der qualifizierten elektronischen Signatur müssen Sie persönlich in der IHK Magdeburg erscheinen – dafür sollten Sie einen Termin mit uns vereinbaren.
  • Für die Antragstellung müssen Sie den Personalausweis oder Reisepass mitbringen, der noch mindestens vier Wochen lang gültig ist.
  • Ergänzend und ohne Aufpreis können Sie die Firmenzugehörigkeit aufnehmen lassen. Hierzu sind weitere Unterlagen erforderlich.
Die Ausstellung der Signaturkarte dauert ca. 3-4 Wochen. Die Rechnung für die Beantragung und Erstellung der Signaturkarte wird von der Bundesdruckerei GmbH gestellt

Funktionsweise der digitalen Signatur

Die Technik der digitalen Signatur beruht auf zwei elektronischen Schlüsseln, einem öffentlichen und einem privaten (sogen. "asymmetrisches Verfahren"). Inhalte, die mit dem privaten Schlüssel verschlüsselt werden, können nur mit dem öffentlichen Schlüssel entschlüsselt werden. Der private Schlüssel bleibt immer geheim, der öffentliche ist jedermann zugänglich. Der private kann durch den öffentlichen Schlüssel nicht errechnet werden.
Die digitale Signatur kann mit einem Siegel verglichen werden. Für das Erzeugen einer digitalen Signatur kann einer Person ein einmaliger geheimer privater Signaturschlüssel eindeutig zugeordnet werden. Dieser private Schlüssel befindet sich auf einer Chipkarte und kann nur zusammen mit einer PIN-Nummer verwendet werden. Damit kann der Inhaber des Schlüssels immer wieder Dokumente signieren. Mit einem öffentlichen Schlüssel kann die Signatur jederzeit überprüft werden.

Erstellen von digitalen Signaturen

Sie haben ein Dokument vorliegen, das Sie digital signieren wollen. Sie führen Ihre SmartCard in Ihr Smart-Card-Lesegerät ein. Bevor Sie das Dokument absenden, aktivieren Sie die Signaturfunktion Ihrer SmartCard und geben Ihre geheime PIN ein, senden das Dokument wie gewohnt - und das war alles! Übrigens können Dokumente und Dateien unterschiedlichsten Typs digital signiert werden, wie beispielsweise Texte, Bilder, Sprachdokumente, Musik, Software oder auch Filme.

Sperren der Signaturkarte

Bei Verlust der Signaturkarte sollte dringend gehandelt werden, um Missbrauch zu vermeiden. Es gibt es mehrere Möglichkeiten, um die Karte zu sperren