Personalschulung gem. SpielhG LSA
Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist u. a., dass die in einem solchen Unternehmen tätigen Personen durch die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut sind, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht. Dies gilt sowohl für Inhaber, gesetzliche Vertreter oder Betriebsleiter als auch für die beschäftigten Personen.
Dem Unterrichtungsverfahren haben sich zu unterziehen:
- Personen, die das Gewerbe nach § 33 c Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Selbständige ausüben wollen,
- bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit direkt befasst,
- die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen und
- sonstige Unselbständige, die mit der Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33 c Abs. 3 Satz 4 der Gewerbeordnung betraut werden sollen.
Die Unterrichtung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern. Hierbei spielt es keine Rolle, bei welcher IHK die Unterrichtung absolviert wird, die Bescheinigungen gelten bundesweit.
Die neuen Regelungen des § 33c GewO sind seit dem 1. September 2013 in Kraft.
Bestandsschutz genießen bereits vor diesem Datum tätige Automatenaufsteller.
Bestandsschutz genießen bereits vor diesem Datum tätige Automatenaufsteller.
Unterrichtsinhalte
Gewerbeordnung und Spielverordnung
- Grundvoraussetzungen der gewerblichen Tätigkeit
- Voraussetzung für das gewerbliche Geldspiel
- Pflichten nach der Spielverordnung
- Sanktionen
Spielhallenrecht der Länder
- Anforderungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag
- Landesspezifische Spielhallenregelungen (vergleichende Darstellung)
- Besondere Pflichten in Sachsen beim Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens
- Bauordnungsrechtliche Vorschriften und kommunalrechtliche Vorgaben sowie das Gaststättenrecht
Jugendschutz
- Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere Jugendschutz in der Öffentlichkeit
Die Unterrichtung umfasst sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Im Moment werden die Unterrichtungen für das Land Sachsen-Anhalt in der IHK Halle durchgeführt.
Ansprechpartner für die IHK Halle:
Eileen Zarski
Telefon: 0345 2126-278
Telefax: 0345 2126- 44 278
Email: ezarski@halle.ihk.de
Telefon: 0345 2126-278
Telefax: 0345 2126- 44 278
Email: ezarski@halle.ihk.de
Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, sich bei der IHK Magdeburg online zur Unterrichtung anzumelden.
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, sich bei der IHK Magdeburg online zur Unterrichtung anzumelden.