Berufsbildung

Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung (IHK)

Allgemeine Informationen

Die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers oder -beraters unterliegt einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht – und setzt den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung voraus. Die notwendige Erlaubnis wird erteilt, wenn der Versicherungsvermittler oder -berater durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung vor der IHK die nötigen Kenntnisse nachweist. Hierfür muss er mit den versicherungsfachlichen und -rechtlichen Grundlagen vertraut sein und sich mit der Kundenberatung auskennen. Bei juristischen Personen müssen alle Vertretungsberechtigten eine Sachkundeprüfung ablegen.

Vorbereitungslehrgänge

Eine Übersicht der Anbieter von Vorbereitungslehrgängen finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System unter folgendem Link.

Kostenfreie Online-Testprüfung

Die Breite des Prüfungsstoffes und die Schwierigkeit der Fragen lassen sich anhand einer Testprüfung ohne Stress erfahren. Die Prüfungssituation wird optimal simuliert, da selbst die Uhr im Hintergrund mitläuft. Im Gegensatz zur wirklichen Prüfung, kann jedoch anhand der farbig herausgehobenen Lösungsanzeigen gleich überprüft werden, ob die gegebene Antwort richtig gewesen ist oder nicht. Die entsprechenden Punkte werden aufaddiert, so dass am Ende der Testprüfung die erzielte Punktezahl steht.
Nutzen Sie die Chance und loggen Sie sich zur Testprüfung ein.

Anmeldung und Termine

Die IHK Magdeburg hat mit der IHK Halle-Dessau eine Vereinbarung getroffen. Bitte richten Sie Ihre Anmeldungen zur Sachkundeprüfung daher an die IHK Halle-Dessau .