Gefahrgutfahrer
Schulung und Prüfung Gefahrgutfahrer/-innen
Gefährliche Güter dürfen auf der Straße nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen befördert werden. Unter anderem bestehen für Kraftfahrer, die mit kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen unterwegs sind, Schulungspflichten. Vorgeschrieben ist eine Erstschulung, die mindestens aus einem Basiskurs und je nach Bedarf weiteren Aufbaukursen besteht. Alle fünf Jahre muss ein Fahrer rechtzeitig eine Auffrischungsschulung (Fortbildungsschulung) besuchen.
Hier finden Sie eine Übersicht der anerkannten Schulungsveranstalter.
Informationen zum Lichtbild
Seit dem 01.01.2013 werden alle ADR-Schulungsbescheinigungen mit einem Lichtbild des Inhabers versehen. Das verwendete Foto muss Anlage 8 der Passverordnung entsprechen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Größe: 45 x 35 mm im Hochformat
- Hintergrund: einfarbig, kein Schatten
- Kopfposition: Frontalaufnahme
- Brille: keine Spiegelungen, die Augen müssen erkennbar sein
Weitere Details können der Passverordnung entnommen werden.
Fotobogen
Der Schulungsveranstalter hat dafür zu sorgen, dass am Tag der Prüfung ein Lichtbild des Prüfungsteilnehmers vorliegt. Zur einfacheren Abwicklung, haben die IHKs ein Fotobogen entwickelt, auf dem das Lichtbild aufgebracht wird.
Hier finden Sie den Fotobogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 598 KB).
Prüfungsanmeldung zur Wiederholungsprüfung
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung können Sie über unser Online-Anmeldeformular vornehmen.
Ab dem 01.01.2025 versenden wir ausschließlich nur noch elektronische Einladungen. Die Umstellung erfolgt um unsere Prozesse effizienter zu gestalten. Dazu benötigen wir ausschließlich die persönliche E-Mail-Adresse vom Teilnehmer.