ADR-Schulungsbescheinigungen

Gefahrgutfahrer

Schulung und Prüfung Gefahrgutfahrer/-innen

Gefährliche Güter dürfen auf der Straße nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen befördert werden. Unter anderem bestehen für Kraftfahrer, die mit kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen unterwegs sind, Schulungspflichten. Vorgeschrieben ist eine Erstschulung, die mindestens aus einem Basiskurs und je nach Bedarf weiteren Aufbaukursen besteht. Alle fünf Jahre muss ein Fahrer rechtzeitig eine Auffrischungsschulung (Fortbildungsschulung) besuchen.
Hier finden Sie eine Übersicht der anerkannten Schulungsveranstalter.

Informationen zum Lichtbild

Seit dem 01.01.2013 werden alle ADR-Schulungsbescheinigungen mit einem Lichtbild des Inhabers versehen. Das verwendete Foto muss Anlage 8 der Passverordnung entsprechen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
  • Größe: 45 x 35 mm im Hochformat
  • Hintergrund: einfarbig, kein Schatten
  • Kopfposition: Frontalaufnahme
  • Brille: keine Spiegelungen, die Augen müssen erkennbar sein
Weitere Details können der Passverordnung entnommen werden.

Fotobogen

Der Schulungsveranstalter hat dafür zu sorgen, dass am Tag der Prüfung ein Lichtbild des Prüfungsteilnehmers vorliegt. Zur einfacheren Abwicklung, haben die IHKs ein Fotobogen entwickelt, auf dem das Lichtbild aufgebracht wird.

Prüfungsanmeldung zur Wiederholungsprüfung

Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung können Sie über unser Online-Anmeldeformular vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich elektronische Einladungen versenden. Daher ist die Angabe einer personalisierten E-Mail-Adresse (privat oder dienstlich) zwingend erforderlich. Die Einladungen werden direkt an diese Adresse versendet. Handelt es sich nicht um die personalisierte E-Mail-Adresse des Teilnehmers, kann die Anmeldung nicht berücksichtigt werden und wird abgelehnt.